Das Entbürokratisierungspaket der Bundesregierung umfasst 113 einzelne Maßnahmen, die am 3. Dezember 2025 im Ministerrat als gemeinsamer Bericht („33/13 MRV: Bürokratie abbauen, Wirtschaft ankurbeln“) beschlossen wurden. Ziel ist es, die Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden spürbar zu vereinfachen, Doppelgleisigkeiten abzubauen und Prozesse zu digitalisieren – ohne das bestehende Schutz- und Sicherheitsniveau zu senken.
Wichtig ist: Der Ministerratsbeschluss ist ein politischer Umsetzungsauftrag. Viele Maßnahmen benötigen noch konkrete Gesetzes- und Verordnungsänderungen, bevor sie tatsächlich in Kraft treten.
Einige Punkte sind bereits mit Zielterminen (z. B. 1. Jänner 2026) versehen, andere werden als Prüf- oder Arbeitsaufträge an die zuständigen Ressorts formuliert.
113 Regelungen – Entbürokratisierungspaket
| Bereich | Beispiele aus den 113 Maßnahmen | Betroffene Rechtsmaterien (Auswahl) | Geplanter Status / Zeitplan* |
|---|---|---|---|
| Verwaltungsverfahren & Behörden | Amtssachverständige länderübergreifend einsetzen, Großverfahren im AVG beschleunigen, One-Stop-Shop bei Genehmigungen, digitaler Akt | AVG, Gewerbeordnung, Materiengesetze, landesrechtliche Bau- und Anlagenverfahren | Teils mit Ziel „Inkrafttreten 1.1.2026“, weitere als Reform- und Arbeitsaufträge an die Ressorts |
| Statistik & Daten | Weniger Doppelmeldungen, stärkere Nutzung von Registern, mehr elektronische Meldeschienen | Bundesstatistikgesetz, verwaltungsinterne Register | Laufende Anpassungen, Fokus auf „Once-Only-Prinzip“ und Daten-Sharing |
| Arbeit & Sozialbereich | Modernisierung des Arbeitnehmerschutzes, digitale Arbeitszeitnachweise, weniger Sondergenehmigungen am Bau | AStV, AZG, ArbVG, BauV, Sozialhilfe- und AMS-Regeln | Prüf- und Reformaufträge, Gesetzesnovellen in Vorbereitung |
| Wirtschaft & KMU | Höhere Buchführungsgrenzen, modernere Firmenbuch- und Aufbewahrungsvorschriften, digitaler Beitritt zu Genossenschaften | UGB, BAO, Firmenbuchrecht, Genossenschaftsgesetz | Gesetzesänderungen ab 2026 geplant |
| Infrastruktur & Umwelt | Beschleunigung von UVP-Verfahren, Deregulierung im Abfallrecht, Digitalisierung des Wasserbuchs, Erleichterungen für PV- und Wärmepumpenprojekte | UVP-G, AWG, Wasserrechtsgesetz, Luftreinhalterecht | Teilweise an EU-Fristen (z. B. 2026) gebunden |
| Verkehr & „Pickerl“ | Verlängerung der §57a-Intervalle für Pkw, Vereinfachungen bei Melde- und Wehrpflichtverfahren | KFG (insbesondere §57a), Wehrrecht | Gesetzesvorlagen „möglichst rasch“ für den Nationalrat angekündigt |
| Tourismus & Konsumentenschutz | Digitales Gästeblatt, vereinfachte Preisauszeichnung, Wegfall veralteter Vorschriften (z. B. Flaschenzwang, Faxpflicht, alte Weinverordnung) | GewO, Tourismusbestimmungen, Konsumentenschutz- und Weinrecht | Schrittweise Änderung von Gesetzen und Verordnungen ab 2026 |
*Hinweis: Konkrete Inkrafttretensdaten stehen für viele Maßnahmen noch nicht fest. Der Ministerratsbeschluss ist eine politische Rahmenentscheidung, die noch in konkrete Gesetzestexte und Verordnungen überführt werden muss.
Thematische Auflistung der 113 Maßnahmen
1. Verwaltungsmodernisierung, Statistik & Post (Maßnahmen 1–16)
- M1 – Amtssachverständige flexibler einsetzen: Sachverständige sollen gebietskörperschaftsübergreifend eingesetzt werden können, um Engpässe zu vermeiden und Verfahren zu beschleunigen.
- M2 – Nichtamtliche Sachverständige leichter beiziehen: Klare Regeln, wann externe Sachverständige beauftragt werden dürfen (z. B. Spezialfälle, Überlastung der Behörden).
- M3 – Großverfahren im AVG modernisieren: Strukturiertere Großverfahren, verstärkte digitale Kundmachung, konkrete Novelle des AVG mit Zieltermin Anfang 2026.
- M4 – Beitragserklärungen über das Unternehmens-Service-Portal: Zentrale elektronische Abgabe von Beiträgen (Tourismus, Fonds etc.) als One-Stop-Shop.
- M5 – stärkere Nutzung von Verwaltungsdaten durch Statistik Austria: Mehr Registerdaten, weniger direkte Meldungen der Unternehmen.
- M6 – alternative Methoden der Datenerhebung: Einsatz moderner Methoden (z. B. Modellrechnungen, Datenanalysen), um Befragungsaufwand zu reduzieren.
- M7 – elektronische Meldeschienen ausbauen: Mehr Online-Reportingtools statt papierbasierter Berichte.
- M8 – Prüfintervalle im Bundesstatistikgesetz anpassen: Reduktion von Doppelgleisigkeiten mit anderen Berichtspflichten.
- M9 – automatisierter Datenaustausch zwischen Statistik und Registern: Technische Schnittstellen, um das „Once-Only-Prinzip“ zu unterstützen.
- M10 – Datenerhebungen durch Statistik Austria überarbeiten: Weniger, dafür besser abgestimmte Erhebungen, längere Intervalle, bessere Koordination.
- M11 – Doppelberichte im Anti-Doping-Gesetz streichen: Entfall eines zusätzlichen Berichts, da der Jahresbericht ausreicht.
- M12 – Postmarktgesetz modernisieren (Regulatory Sandboxes): Erprobungsräume für innovative Post- und Logistikservices.
- M13 – Meldepflichten im Postmarkt vereinfachen: Vereinheitlichung und Reduktion von statistischen Meldungen.
- M14 – Berichtspflichten im Medienbereich (AMD-G) anpassen: Weniger häufige Berichte bei gleichbleibender Datenqualität.
- M15 – Beglaubigungen und Apostillen entbürokratisieren: Mehr elektronische Verfahren, weniger physische Überbeglaubigungen.
- M16 – „Digitales Konsulat“ ausbauen: Weitere Digitalisierung von konsularischen Dienstleistungen wie Pass- und Urkundenwesen.
2. Arbeit, Arbeitnehmerschutz & Sozialbereich (Maßnahmen 17–30)
- M17 – Doppelprüfungen von Brandmeldeanlagen abbauen: Bei normgerechter Wartung entfällt eine zusätzliche behördliche Prüfung.
- M18 – Unbedenklichkeitserklärung der Gemeinde im KJBG streichen: Wegfall dieser zusätzlichen Bestätigung für Veranstaltungen mit Jugendlichen.
- M19 – Digitale Erfassung von Ruhepausen in Mehrfahrerbetrieben: Digitale Lösungen werden ausdrücklich zugelassen.
- M20 – Arbeitnehmerschutz modernisieren: Umfassende Reform, Abbau von Doppelregelungen, stärkere Digitalisierung; Schutzstandards sollen erhalten bleiben.
- M21 – Pflicht zur physischen Auflage von Kollektivverträgen streichen: Ein gesicherter digitaler Zugang genügt.
- M22 – Publikation und Hinterlegung von Kollektivverträgen digitalisieren: Abläufe werden ins elektronische Zeitalter überführt.
- M23 – Bäderhygiene-Vorschriften modernisieren: Aktualisierung nach Stand von Technik und Wissenschaft, praxisnahe Vorgaben.
- M24 – eigene Regelung für Kleinbadeteiche: Neue Verordnung mit modernen Anforderungen für Naturbadeteiche und ähnliche Anlagen.
- M25 – Unterlagen im Bewilligungsverfahren nur mehr einfach einreichen: Keine dreifache Ausfertigung bei elektronischer Einreichung.
- M26 – weniger Ausnahmegenehmigungen am Bau: Schutzbestimmungen werden direkt in die Bauarbeiterschutzverordnung integriert.
- M27 – bessere Schnittstellen zwischen AMS und Sozialhilfe: Täglicher Datenaustausch, damit mehrfaches Nachweisen derselben Daten entfällt.
- M28 – Abschaffung des ÖGK-Fusions-Monatsberichts: Nach Abschluss der Kassenfusion entfällt die laufende Berichterstattung.
- M29 – alte VKI-Berichtspflichten streichen: Entfall überholter Berichte ohne klaren Mehrwert.
- M30 – Digitalisierung des „WOHNSCHIRM“: Online-Terminbuchung und digitaler Zugang zu Beratungsangeboten im Bereich Wohnkostenschutz.
3. Bildung & Schulverwaltung (Maßnahmen 31–34)
- M31 – IT-Schulverwaltung modernisieren: Digitale Systeme sollen Verwaltungsaufwand an Schulen reduzieren.
- M32 – Personaleinsatz an Schulen flexibler steuern: Moderne Tools für Bildungsdirektionen, effizientere Ressourcennutzung.
- M33 – Förderdokumentation schlanker machen: Weniger doppelte Dokumentation, mehr Zeit für Unterricht.
- M34 – schulische Tests entbürokratisieren: Reduktion auf notwendige Testungen und Vereinfachung der Abläufe.
4. Abgaben, Finanz & Daten (Maßnahmen 35–45 – auszugsweise)
- M35 – Meldepflicht nach § 56 Abs. 5 APAG streichen: Entfall jährlicher Listen, da die Informationen bereits in anderen Registern vorliegen.
- M36 – verbesserter Datenaustausch GISA–Finanzverwaltung: Strukturierte elektronische Übermittlung statt Einzelfallabfragen.
- M37 – Anpassungen durch das europäische CMDI-Paket: Vereinfachungen bei bankaufsichtlichen Informationspflichten, z. B. beim Einlegerinformationsbogen.
- M38 – umfassende Gebührenreform: Vereinheitlichung des Gebührenrechts durch Pauschalsätze, weniger Einzelfallberechnungen.
- M39–M45: Weitere Vereinfachungen bei Finanz- und Registerprozessen, Ausbau digitaler Kommunikationswege, Abbau historisch gewachsener Sonderberichtspflichten und Angleichung an EU-Vorgaben. Die Detailausgestaltung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Gesetzesnovellen.
5. Gesundheit, Pflege & Lohnverrechnung (Maßnahmen 46–60 – zusammengefasst)
- Entlastungen in der Lohnverrechnung (z. B. Harmonisierung von Meldungen an Finanz, Krankenkassen und Statistik).
- Vereinfachte Abrechnungen im Gesundheits- und Pflegebereich.
- Reduktion mehrfacher Berichtspflichten von Krankenanstalten und anderen Einrichtungen.
- Modernere Regeln für Dienstzettel, Meldeverfahren und Fristen.
- Arbeit von Expertengruppen zur weiteren Vereinfachung der Arbeitnehmerveranlagung und Lohnverrechnung.
6. Finanz- und Bankwesen, Unternehmensrecht (Maßnahmen 61–80 – ausgewählte Highlights)
- Modernisierung der Informations- und Formvorschriften im Versicherungsvertragsrecht, stärkere Nutzung digitaler Kommunikation bei vollem Verbraucherschutz.
- Zusammenführung von Berichten des Bundesverwaltungsgerichts zur Verringerung des Dokumentationsaufwands.
- Digitaler Beitritt zu Genossenschaften und weniger Beglaubigungspflichten.
- Arbeitsgruppe zu zivilrechtlichen Formvorschriften mit dem Ziel, Schriftform dort zu modernisieren, wo es rechtlich vertretbar ist.
- Digitale Bestätigung des Einlegerinformationsbogens bei Bankgeschäften; Wegfall der verpflichtenden handschriftlichen Unterschrift.
- Erhöhung der Buchführungsgrenzen im UGB und in der BAO, damit kleine Unternehmen seltener doppelte Buchführung führen müssen.
- Akzeptanz englischsprachiger Unterlagen im Firmenbuch in bestimmten Fällen, um Übersetzungskosten zu senken.
- Elektronische Aufbewahrung wird zur Regel, Papierarchive werden zurückgedrängt.
- Vereinfachte Veröffentlichung von Jahresabschlüssen, unter anderem durch Wegfall zusätzlicher Amtsblatt-Publikationen.
- Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) ohne über das EU-Recht hinausgehende nationale Verschärfungen („kein Gold-Plating“).
- Umfangreiche Entlastungspakete für die Justiz zur Beschleunigung von Verfahren und Reduktion von Verwaltungsaufwand.
- Aktivierungswahlrecht für immaterielle Vermögenswerte, damit insbesondere Start-ups selbst geschaffene Software und ähnliche Werte bilanzieren können.
7. Umwelt, Energie, Wasser & Luft (Maßnahmen 81–89)
- Weitere Vereinfachung und Beschleunigung von UVP-Verfahren.
- Deregulierung im Abfallwirtschaftsgesetz, Stärkung der Kreislaufwirtschaft bei weniger bürokratischen Auflagen.
- Digitalisierung und Vereinfachung von Aufbewahrungspflichten nach dem AWG.
- Streichung veralteter Kommunikationsvorgaben (z. B. Faxpflicht) im Umweltmanagementrecht.
- Ablösung alter Weinverordnungen und Vorbereitung eines neuen, modernen Weingesetzes.
- Vollständige Digitalisierung des Wasserbuchs (Urkunden, Pläne, Karten).
- Mehr Bewilligungsfreistellungen für kleine wasserrechtliche Vorhaben, etwa bestimmte Versickerungsanlagen oder Wärmepumpenlösungen.
- Zusammenführung von Ozongesetz und Immissionsschutzgesetz-Luft und Abbau überholter Verordnungen.
8. Wehrdienst, Tourismus & Betriebsanlagen (Maßnahmen 90–104)
- Weitere Digitalisierung von Verfahren im Bereich des Wehrdienstes („Bundesheer Online“).
- Vereinfachung interner Melde- und Berichtspflichten im Verteidigungsbereich.
- Modernisierung der Preisauszeichnung in Beherbergungsbetrieben, klare Regeln für Ortstaxe und Preisangaben.
- Bessere Koordination von Umweltinspektionen und Anrechnung verschiedener Prüfungen aufeinander.
- Rechtliche Instrumente, um Altstandorte flexibler zu nutzen und Flächen zu revitalisieren.
- One-Stop-Shop bei Genehmigungs- und Bauverfahren, idealerweise ein Projekt – ein Verfahren – ein Bescheid.
- Digitale Übermittlung von Prüf-, Sicherheits- und Wartungsbefunden an die Behörden.
- Besondere Beschleunigung für Energiewende-Projekte, die unterhalb der UVP-Schwelle liegen.
- Einheitliche, digitale Energieausweis-Datenbank für ganz Österreich.
- „GISA-Express“ für digitale, smartphone-fähige Gewerbeanmeldungen.
- Altersfeststellung bei Automatenshops mittels E-ID (ID Austria am Handy).
- Einführung des digitalen Gästeblatts für Beherbergungsbetriebe.
- Einführung des digitalen Akts im Betriebsanlagenverfahren.
- Flexiblere Nachnutzung alter Betriebsanlagen, um Leerstand und zusätzliche Versiegelung zu vermeiden.
- Aufhebung der alten Kälteanlagenverordnung, Anpassung an moderne Normen und EU-Vorgaben.
9. Gewerberecht, Standort & Nachfolge (Maßnahmen 105–113)
- Genehmigungsfreiheit für bestimmte Photovoltaik-Anlagen und E-Ladestationen, sofern Standardvorgaben eingehalten werden.
- Sicherung der Genehmigungsfreiheit kleiner Anlagenänderungen, etwa Außenaggregate, um unnötige Verfahren zu verhindern.
- Bildung von Sachverständigenpools für Genehmigungsverfahren, um Fachwissen effizienter einzusetzen.
- Stärkung des Grundsatzes „Beraten statt Strafen“ bei geringfügigen Verstößen im Betriebsanlagenrecht.
- Standortbereinigungsverfahren, mit denen nie abgemeldete, faktisch stillgelegte Standorte aus Registern entfernt werden können.
- Akzeptanz englischsprachiger Urkunden in gewerberechtlichen Verfahren, Übersetzungen nur bei begründetem Zweifel.
- Verlängerung der „Grace Period“ für neue Betriebsinhaberinnen und -inhaber auf bis zu fünf Jahre, um Nachfolgen zu erleichtern.
- Verkürzung der Anzeigefrist für bestimmte Werbeveranstaltungen von sechs auf vier Wochen.
- Abschaffung des Flaschengebindezwangs bei Almwirtschaften, Ausschank aus größeren Gebinden wird möglich, Abfall- und Kostenreduktion.
FAQ – Häufige Fragen zum Entbürokratisierungspaket
1. Was genau ist dieses Paket mit den 113 Maßnahmen?
Es handelt sich um ein umfangreiches Entbürokratisierungspaket der österreichischen Bundesregierung, das im Rahmen des Ministerrats vom 3. Dezember 2025 vorgestellt wurde. Der gemeinsame Bericht umfasst 113 Einzelmaßnahmen aus nahezu allen Ressorts – von Arbeit und Sozialem über Umwelt und Energie bis hin zu Verkehr, Bildung, Steuerrecht und Tourismus. Ziel ist es, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Verfahren zu beschleunigen, ohne Schutzstandards zu senken.
2. Ab wann gelten die neuen Regelungen?
Mit dem Ministerratsbeschluss allein treten die Regelungen noch nicht in Kraft. Viele Maßnahmen erfordern Gesetzes- oder Verordnungsänderungen und durchlaufen Begutachtung und parlamentarische Beschlussfassung.
Für einzelne Punkte (z. B. GISA-Express oder Anpassungen bei Großverfahren im AVG) wird ein Inkrafttreten mit 1. Jänner 2026 angestrebt, andere sind nur als Prüf- und Arbeitsaufträge formuliert. Konkrete Stichtage müssen jeweils in den betreffenden Gesetzen und Verordnungen festgelegt werden.
3. Welche Änderungen betreffen Privatpersonen besonders?
Für Privatpersonen spürbar sind vor allem die geplante Verlängerung der Prüfintervalle beim §57a-Pickerl für Pkw, die stärkere Digitalisierung von Behördenwegen (z. B. digitales Konsulat, digitale Antragstellung, weniger Papierformulare), die Einführung des digitalen Gästeblatts in Beherbergungsbetrieben sowie modernisierte Regeln rund um Bäderhygiene, Badeteiche und Almhütten. Viele dieser Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, Wege, Wartezeiten und Papieraufwand zu reduzieren.
4. Welche Vorteile haben Unternehmen und KMU?
Unternehmen profitieren insbesondere von weniger und schlankeren Berichtspflichten, höheren Buchführungsgrenzen, schnelleren Genehmigungs- und Betriebsanlagenverfahren, der Digitalisierung von Gewerbeanmeldungen, Energieausweisen und Gästeverzeichnissen sowie von Entlastungen in der Lohnverrechnung. Hinzu kommen erleichterte Betriebsnachfolgen (verlängerte „Grace Period“) und eine bessere Koordination zwischen Behörden, was Planungs- und Rechtssicherheit erhöhen soll.
5. Werden Arbeits- und Umweltschutzstandards durch die Entbürokratisierung abgesenkt?
Die Bundesregierung betont, dass das bestehende Schutzniveau im Arbeits- und Umweltschutz erhalten bleiben soll. Der Schwerpunkt der 113 Maßnahmen liegt auf Verfahrensvereinfachungen, Digitalisierung und dem Abbau von Doppel- und Berichtspflichten. Anpassungen an Schutzgrenzwerten oder vergleichbaren Kernstandards sind im Paket nicht angelegt. Interessensvertretungen und Umweltorganisationen beobachten den Prozess dennoch kritisch und begleiten die Gesetzgebung im Rahmen der Begutachtung.
6. Ist sichergestellt, dass alle 113 Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden?
Ob alle 113 Maßnahmen in der ursprünglich skizzierten Form umgesetzt werden, ist offen. Der Ministerratsbeschluss definiert einen politischen Umsetzungsauftrag, aber keine fertige Gesetzessammlung. Im Zuge der Ausarbeitung der Detailgesetze, der Begutachtung und der parlamentarischen Beratungen können Maßnahmen inhaltlich adaptiert, zusammengeführt oder auch gestrichen werden. Politisch besteht jedoch ein breiter Konsens darüber, dass spürbare Entlastungen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger erreicht werden sollen.
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Quellen
- Bundeskanzleramt. (2025). 33/13 MRV: Bürokratie abbauen, Wirtschaft ankurbeln. Vortrag an den Ministerrat vom 3. Dezember 2025. Wien: Bundeskanzleramt der Republik Österreich.
- Bundeskanzleramt. (2025). Beschlussprotokoll des 33. Ministerrates vom 3. Dezember 2025. Wien: Bundeskanzleramt der Republik Österreich.
- oe24. (2025, 3. Dezember). Autopickerl, Badeteich, Almhütten: 113 Regelungen sollen Bürokratie entrümpeln. Tageszeitung „Österreich“, Ressort Politik-Live.
- Salzburger Nachrichten. (2025, 3. Dezember). Sepp Schellhorns erstes Entbürokratisierungspaket: „Hier regiert das Skalpell und nicht die Kettensäge“. Salzburger Nachrichten, Innenpolitik.
- Wirtschaftskammer Österreich. (2025). WKÖ-Generalsekretär fordert rasche Beschlussfassung des Entbürokratisierungspakets. Presseaussendung.
- Bundeskanzleramt. (2025, November). Bundeskanzler Stocker: Konkrete Maßnahmen für Österreich, um den Aufschwung unseres Landes zu ermöglichen. Pressemitteilung der Bundesregierung.
- NEOS – Das Neue Österreich. (2025, 29. Juli). Offensive zur Entbürokratisierung startet im Herbst: Weniger Bürokratie, mehr Freiheit. Parteiinformation, Bereich Deregulierung.
- Österreichische Hoteliervereinigung. (2025). Entbürokratisierung im Regierungsprogramm 2025–2029. Analyse zentraler Vorhaben im Tourismus.
















