Der ehemalige österreichische Finanzminister Karl-Heinz Grasser muss eine reduzierte Haftstrafe von vier Jahren antreten, nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) das ursprüngliche Urteil im BUWOG-Prozess abgeändert hat. Grasser war 2020 wegen Bestechlichkeit, Untreue und Geschenkannahme im Zusammenhang mit dem Verkauf von Bundeswohnungen zu acht Jahren Haft verurteilt worden.
Der OGH befand nun, dass die Strafe auf vier Jahre zu reduzieren sei. Grasser wird voraussichtlich in der Justizanstalt Innsbruck oder Garsten seine Haftstrafe verbüßen müssen. Er hat die Aufforderung, die Haft binnen 30 Tagen nach Urteilsübermittlung anzutreten.
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BUWOG Prozess – Karl Hein Grasser – Österreich 2025
- Karl-Heinz Grasser wurde im BUWOG-Prozess wegen Bestechlichkeit verurteilt
- Der OGH reduziert die ursprüngliche Haftstrafe von acht auf vier Jahre
- Grasser muss die Haft binnen 30 Tagen nach Aufforderung antreten
- Als mögliche Haftanstalten gelten die Justizanstalten Innsbruck oder Garsten
- Grasser wurde vorgeworfen, beim Verkauf von Bundeswohnungen Insiderinformationen weitergegeben zu haben
Oberster Gerichtshof reduziert Haftstrafe für Karl-Heinz Grasser
In einem wegweisenden Urteil hat der Oberste Gerichtshof eine Entscheidung im Berufungsverfahren der BUWOG-Affäre getroffen. Das höchste Gericht Österreichs bestätigte den Schuldspruch wegen Bestechlichkeit gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser, nahm jedoch eine Reduktion der Haftstrafe vor.
Das ursprüngliche Urteil sah eine Freiheitsstrafe von acht Jahren für Grasser vor. Nach sorgfältiger Prüfung entschied der Oberste Gerichtshof, das Strafmaß auf vier Jahre zu mindern. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war die lange Verfahrensdauer, die als strafmildernd gewertet wurde.
Urteil | Ursprüngliche Haftstrafe | Reduzierte Haftstrafe |
---|---|---|
Erstinstanzliches Urteil | 8 Jahre | – |
Urteil des Obersten Gerichtshofs | – | 4 Jahre |
Trotz der Reduktion der Haftstrafe durch den Obersten Gerichtshof handelt es sich immer noch um die bisher höchste Strafe, die gegen einen österreichischen Spitzenpolitiker verhängt wurde. Grasser selbst bezeichnete das Urteil als „Fehlurteil“ und kündigte an, eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzulegen.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in der BUWOG-Affäre markiert einen bedeutenden Meilenstein im Kampf gegen Korruption in der österreichischen Politik. Sie unterstreicht die Bedeutung von Transparenz und Integrität im öffentlichen Amt und sendet ein klares Signal, dass Bestechlichkeit nicht toleriert wird.
Wann muss Karl-Heinz Grasser die Haft antreten?
Nach der Urteilszustellung durch den Obersten Gerichtshof (OGH) an das Erstgericht hat Karl-Heinz Grasser eine Frist von 30 Tagen, um seinen Haftantritt anzutreten. Der Akt wird zunächst an das Wiener Landesgericht für Strafsachen zurückgeschickt, was einige Wochen in Anspruch nehmen kann.
Sobald der Akt beim zuständigen Richter eingetroffen ist, fertigt dieser eine Endverfügung aus und stellt sie Karl-Heinz Grasser zu. Gleichzeitig erfolgt die Aufforderung zum Strafantritt, der innerhalb eines Monats ab Zustellung der Endverfügung anzutreten ist.
Ablauf des Haftantritts
- Übermittlung des Urteils vom OGH an das Erstgericht
- Rücksendung des Akts an das Wiener Landesgericht für Strafsachen
- Ausfertigung der Endverfügung durch den zuständigen Richter
- Urteilszustellung an Karl-Heinz Grasser
- Aufforderung zum Strafantritt binnen 30 Tagen ab Zustellung
Der genaue Zeitpunkt des Haftantritts von Karl-Heinz Grasser hängt somit von der Dauer der Übermittlung des Urteils und der Zustellung der Endverfügung ab. Sobald diese Schritte abgeschlossen sind, beginnt die 30-tägige Frist für den Strafantritt.
Wo wird Grasser seine Strafe verbüßen?
Nach dem Urteilsspruch stellt sich die Frage, wo Karl-Heinz Grasser seine Haftstrafe verbüßen wird. Als mögliche Justizanstalten für den ehemaligen Finanzminister kommen vor allem zwei Orte der Haftverbüßung in Frage: das Gefängnis Innsbruck und das Gefängnis Garsten.
Aufgrund seines Wohnsitzes in Kitzbühel liegt die Justizanstalt Innsbruck nahe. Diese Haftanstalt bietet eine gute Anbindung für Besuche von Familie und Freunden. Alternativ könnte Grasser auch im Gefängnis Garsten in Oberösterreich untergebracht werden.
Welche Justizanstalt letztendlich für Karl-Heinz Grasser bestimmt wird, entscheidet sich in einem Klassifizierungsverfahren:
- Zunächst kann der Strafvollzug in einem gerichtlichen Gefangenenhaus beginnen
- Innerhalb von sechs Wochen legt das Justizministerium den endgültigen Ort der Haftverbüßung fest
- Dabei werden Faktoren wie Wesensart, Vorleben und persönliche Verhältnisse berücksichtigt
Die folgende Tabelle zeigt die beiden wahrscheinlichsten Optionen für Grassers Haftantritt:
Justizanstalt | Bundesland | Besonderheiten |
---|---|---|
Gefängnis Innsbruck | Tirol | Nahe Grassers Wohnort Kitzbühel |
Gefängnis Garsten | Oberösterreich | Große Justizanstalt mit vielen Insassen |
Unabhängig davon, ob die Justizanstalt für Karl-Heinz Grasser nun in Innsbruck oder Garsten sein wird – der Ort der Haftverbüßung wird den Alltag des 53-Jährigen in den nächsten Jahren prägen.
Wie lange wird Grasser tatsächlich in Haft sein?
Obwohl Karl-Heinz Grasser vom Obersten Gerichtshof zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, ist es unwahrscheinlich, dass er die gesamte Strafe verbüßen muss. Die tatsächliche Haftdauer von Karl-Heinz Grasser könnte aufgrund der Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung deutlich kürzer ausfallen.
Nach der Verbüßung der Hälfte seiner Strafe, also nach zwei Jahren, kann Grasser eine bedingte Haftentlassung beantragen. Da er bisher unbescholten war und die Straftaten schon länger zurückliegen, stehen die Chancen gut, dass das Gericht von seiner künftigen Straffreiheit ausgeht und einer vorzeitigen Entlassung zustimmt.
Möglichkeit der Entlassung nach der Hälfte oder zwei Dritteln der Haftzeit
Selbst wenn eine Entlassung nach der Hälfte der Strafe nicht gewährt wird, besteht die Option einer bedingten Haftentlassung spätestens nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftzeit. In diesem Fall würde Grasser etwa 32 Monate seiner Strafe verbüßen müssen.
Potenzielle Haftdauer: 12 oder 20 Monate statt vier Jahre
Sollte Karl-Heinz Grasser nach der Hälfte seiner Strafe entlassen werden, würde er lediglich 12 Monate in Haft verbringen. Bei einer Entlassung nach zwei Dritteln der Haftzeit wären es maximal 20 Monate. In beiden Fällen liegt die tatsächliche Haftdauer deutlich unter den ursprünglich verhängten vier Jahren.
Ist ein Haftaufschub für Grasser denkbar?
Ein Haftaufschub für Karl-Heinz Grasser scheint derzeit unwahrscheinlich, da bei Strafen von mehr als drei Jahren grundsätzlich kein Aufschub vorgesehen ist. Allerdings ermöglicht das Gesetz in bestimmten Fällen einen Strafaufschub aufgrund von Vollzugsuntauglichkeit.
Ein solcher Aufschub käme beispielsweise bei einer schweren Krankheit, Verletzung oder einem körperlichen oder geistigen Schwächezustand in Betracht. Die Vollzugsuntauglichkeit müsste jedoch von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen bestätigt werden. Der Strafaufschub würde dann so lange gelten, bis der Zustand nicht mehr besteht.
Andere Gründe für einen Haftaufschub, wie beispielsweise wichtige Familienangelegenheiten, kommen für Karl-Heinz Grasser nicht in Frage. Diese Möglichkeit besteht nur bei Haftstrafen von maximal drei Jahren, während Grasser zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt wurde.
Sollte Grasser keine Vollzugsuntauglichkeit nachweisen können, wird er seine Strafe wie vom Obersten Gerichtshof bestätigt antreten müssen. Ein Haftaufschub für den ehemaligen Finanzminister ist somit nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen denkbar.
Welche Wirkung hat der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte?
Nach dem rechtskräftigen Urteil des Obersten Gerichtshofs hat Karl-Heinz Grasser angekündigt, eine EGMR-Beschwerde einzulegen. Der ehemalige Finanzminister sieht das Urteil als ungerecht an und möchte den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine solche Beschwerde keine haftaufschiebende Wirkung hat. Das bedeutet, dass Grasser trotz der EGMR-Beschwerde seine Haftstrafe antreten muss. Der Gang zum Europäischen Gerichtshof bewahrt ihn nicht vor dem Haftantritt in Österreich.
Mögliche Rüge für Österreich wegen langer Verfahrensdauer
Obwohl die EGMR-Beschwerde keine direkten Auswirkungen auf den Haftantritt hat, könnte sie dennoch Folgen für Österreich haben. Es besteht die Möglichkeit, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Österreich wegen der langen Verfahrensdauer im Buwog-Prozess rügt.
Der Buwog-Prozess erstreckte sich über mehrere Jahre und war eines der längsten und komplexesten Verfahren in der österreichischen Justizgeschichte. Sollte der EGMR zu dem Schluss kommen, dass die Verfahrensdauer unangemessen lang war, könnte dies zu einer Rüge für Österreich führen.
Details zum Schuldspruch wegen Bestechlichkeit
Im Zentrum der Buwog-Affäre steht der Vorwurf der Bestechlichkeit gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Der Oberste Gerichtshof sah es als erwiesen an, dass Grasser beim Verkauf von Bundeswohnungen entscheidende interne Informationen weitergegeben hatte.
Durch diese Weitergabe konnte ein privater Investor den Zuschlag für den Kauf von 60.000 Wohnungen erhalten. Im Gegenzug sollen Grasser und weitere Beteiligte Provisionen in Millionenhöhe kassiert haben.
Vorwurf: Weitergabe interner Informationen beim Verkauf von Bundeswohnungen
Der Verkauf der Bundeswohnungen fand im Jahr 2004 statt. Laut Anklage hatte Grasser seinem Freund, dem Lobbyisten Walter Meischberger, vertrauliche Informationen zum Bieterprozess zukommen lassen. Dadurch konnte das Immobilienunternehmen des Investors ein besseres Angebot abgeben und den Zuschlag erhalten.
Millionenprovision für Grasser und Beteiligte
Für die Weitergabe der Informationen und die Bevorzugung des Investors sollen Grasser und weitere Beteiligte insgesamt 9,6 Millionen Euro an Provisionen erhalten haben. Der Oberste Gerichtshof bezeichnete die Buwog-Affäre als beispiellose Straftaten mit schwerwiegenden Folgen für Österreich.
Bedingte Entlassung nach Verbüßung der Strafhälfte möglich
Für Karl-Heinz Grasser besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen bedingten Haftentlassung nach Verbüßung der Hälfte seiner vierjährigen Haftstrafe. Dies ist auf seine bisherige Unbescholtenheit und den lange zurückliegenden Tatzeitraum zurückzuführen.
Die Voraussetzung für eine vorzeitige bedingte Haftentlassung ist, dass das Gericht davon ausgeht, dass Grasser sich während der Probezeit wohlverhalten und straffrei bleiben wird. Die Probezeit nach der Entlassung beträgt zwischen einem und drei Jahren.
Gericht muss von Wohlverhalten und Straffreiheit ausgehen
Für eine vorzeitige bedingte Haftentlassung von Karl-Heinz Grasser muss das Gericht zu der Einschätzung gelangen, dass er sich während der Probezeit an die Gesetze halten und keine weiteren Straftaten begehen wird. Hierbei spielen seine bisherige Unbescholtenheit und der lange zurückliegende Tatzeitraum eine wichtige Rolle.
Sollte Grasser vorzeitig entlassen werden, muss er während der festgelegten Probezeit straffrei bleiben. Andernfalls droht ihm die Wiederinhaftierung für den Rest seiner ursprünglichen Haftstrafe.
Fußfessel derzeit keine Option für Grasser
Für den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser kommt ein elektronisch überwachter Hausarrest, umgangssprachlich als Fußfessel bekannt, derzeit nicht in Betracht. Die Voraussetzungen für eine Fußfessel sind in seinem Fall nicht erfüllt, da seine Haftstrafe die dafür maximal zulässige Dauer von zwölf Monaten übersteigt.
Eine mögliche Option wäre, dass Grassers Anwalt nach Verbüßung des ersten Haftjahres einen Fußfessel-Antrag stellt. Die Argumentation könnte lauten, dass bei einer wahrscheinlichen Entlassung nach der Hälfte der Strafe nur noch ein Jahr Haft offen wäre. Ob ein solcher Antrag jedoch Erfolg hätte, ist ungewiss und hängt von der Erfüllung zahlreicher Bedingungen ab.
Zu den wichtigsten Bedingungen für die Gewährung eines elektronisch überwachten Hausarrests zählen:
- Eine Haftstrafe von maximal zwölf Monaten
- Eine positive Sozialprognose
- Eine geeignete Unterkunft
- Die Zustimmung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
- Eine Beschäftigung oder Ausbildung
Bedingung | Erfüllt für Grasser? |
---|---|
Haftstrafe maximal 12 Monate | Nein |
Positive Sozialprognose | Unklar |
Geeignete Unterkunft | Ja |
Zustimmung der Mitbewohner | Wahrscheinlich |
Beschäftigung oder Ausbildung | Unklar |
Ob Karl-Heinz Grasser nach Verbüßung eines Teils seiner Haftstrafe die Möglichkeit eines elektronisch überwachten Hausarrests erhält, bleibt abzuwarten. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des Gerichts und erfordert eine sorgfältige Prüfung der individuellen Umstände.
Klassifizierungsverfahren zur Bestimmung der Haftanstalt
Nach dem Haftantritt von Karl-Heinz Grasser wird ein Klassifizierungsverfahren eingeleitet, um die passende Justizanstalt für den ehemaligen Finanzminister zu bestimmen. Das Justizministerium ist für diese Entscheidung verantwortlich und berücksichtigt dabei verschiedene Faktoren, um eine optimale Zuweisung vorzunehmen. Die Einstufung des Strafgefangenen Karl-Heinz Grasser erfolgt innerhalb von sechs Wochen nach Beginn der Haftstrafe.
Entscheidung durch Justizministerium innerhalb von sechs Wochen
Bei der Zuweisung zu einer Justizanstalt spielen die persönlichen Verhältnisse des Häftlings eine wichtige Rolle. Das Justizministerium analysiert die Wesensart von Karl-Heinz Grasser, sein Vorleben und die Beschaffenheit der begangenen Straftat. Ziel ist es, den Strafvollzug bestmöglich zu gestalten und die Vollzugseinrichtungen effektiv zu nutzen. Bis zur endgültigen Entscheidung kann Grasser in einem gerichtlichen Gefangenenhaus untergebracht werden.
Berücksichtigung von Wesensart, Vorleben und persönlichen Verhältnissen des Strafgefangenen
Das Klassifizierungsverfahren dient dazu, die individuellen Bedürfnisse und Eigenschaften des Strafgefangenen zu berücksichtigen. Durch die sorgfältige Analyse der persönlichen Verhältnisse von Karl-Heinz Grasser soll eine Justizanstalt gefunden werden, die den Zwecken des Strafvollzugs am besten gerecht wird. Die Einstufung des prominenten Häftlings erfordert eine gründliche Abwägung aller relevanten Faktoren, um eine angemessene Unterbringung zu gewährleisten.
FAQ
Wie lange wurde die Haftstrafe für Karl-Heinz Grasser vom Obersten Gerichtshof reduziert?
Wann muss Karl-Heinz Grasser seine Haftstrafe antreten?
In welcher Justizanstalt wird Karl-Heinz Grasser seine Strafe verbüßen?
Muss Karl-Heinz Grasser die vollen vier Jahre Haft absitzen?
Ist ein Haftaufschub für Karl-Heinz Grasser möglich?
Welche Auswirkungen hat eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf den Haftantritt?
Wofür wurde Karl-Heinz Grasser schuldig gesprochen?
Unter welchen Voraussetzungen ist eine bedingte Entlassung von Karl-Heinz Grasser nach der Hälfte der Haftzeit denkbar?
Kann Karl-Heinz Grasser derzeit anstelle der Haft eine Fußfessel beantragen?
Wie wird entschieden, in welcher Justizanstalt Karl-Heinz Grasser langfristig untergebracht wird?
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Quellen & weiterführende Informationen