Die EU hat ein neues Produktsicherheitsrecht beschlossen. Es soll den Verbraucherschutz stärken und den Binnenmarkt verbessern. Die Verordnung 2023/988 tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft.
Sie ersetzt das bisherige Produktsicherheitsgesetz. Die neue Regelung bringt viele Änderungen für Online-Händler. Sie strebt eine einheitliche Produktsicherheit in der EU an.
Die Verordnung gilt für alle Wirtschaftsakteure. Dazu gehören Hersteller, Einführer und Händler. Sie führt neue Informationspflichten ein.
Jedes Produktangebot muss Name, Anschrift und E-Mail des Herstellers enthalten. Online-Händler müssen auch Produktart, Bilder und Sicherheitsinformationen bereitstellen. Die Risikobewertung und Marktüberwachung werden verstärkt.
Wichtige Eckpunkte:
- Gültig ab 13.12.2024, ersetzt die Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit
- Erweiterte Informationspflichten für Online-Händler, einschließlich Name, Anschrift und elektronischer Adresse des Herstellers
- Gilt für alle Wirtschaftsakteure, einschließlich Hersteller, Einführer und Händler
- Stärkung der Marktüberwachung für unsichere Produkte und der Verbraucherrechte
- Ausnahmen u.a. für Human- und Tierarzneimittel, Lebensmittel, Antiquitäten, Beförderungsmittel und Luftfahrzeuge
- Spezifische Vereinfachungen für DIY-Händler wie auf Etsy
- Kostenlose Beratung zur GPSR für KMUs durch die EU-Kommission
Einführung und Geltungsbereich der neuen EU-Verordnung
Die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit bringt ab 13. Dezember 2024 strengere Sicherheitsvorschriften für Handelsprodukte. Sie ersetzt die EU-Richtlinie 2001/95/EG und vereinheitlicht die Vorschriften weitgehend.
Zeitlicher Rahmen und Inkrafttreten
Händler müssen sich schon jetzt mit der Umsetzung der GPSR-Pflichten befassen. Die Umstellung erfordert Zeit und Vorbereitung. Produkte, die vor dem Stichtag auf den Markt kamen, dürfen weiterhin verkauft werden.
Ablösung der bisherigen Produktsicherheitsrichtlinie
Die EU-Verordnung 2023/988 löst die Richtlinie 2001/95/EG ab. Sie galt seit 2001 in Deutschland im Produktsicherheitsgesetz. Die neuen Regeln betreffen alle Wirtschaftsakteure, einschließlich Herstellern, Einführern und Online-Unternehmen.
Hauptziele der neuen Verordnung
Die GPSR will die Marktüberwachung für unsichere Produkte verbessern. Sie stärkt auch die Verbraucherrechte bei unsicheren Produkten. Die Verordnung gilt für Verbraucherprodukte in der EU.
Ausgenommen sind bestimmte Produkte wie Arzneimittel, Lebensmittel und Antiquitäten. Auch Flugzeuge fallen nicht unter diese Regelung.
Die Kennzeichnung muss stets gut lesbar und verständlich sein.
Neue Pflichten für Hersteller und Importeure
Hersteller, Einführer und Fulfillment-Dienstleister müssen ihre Kontaktanschrift auf Produkten angeben. Bei Selbstmontageprodukten muss die Anschrift direkt auf einem Einzelteil stehen.
Die Verordnung fordert auch die Angabe einer E-Mail-Adresse. Alternativ kann eine Kontaktseite auf der Homepage angegeben werden.
Ein Beschluss des OLG Frankfurt vom 13.02 (Az. 6 W 5/24) bestätigt diese Regelungen.
Wirtschaftsakteur | Pflichten gemäß GPSR |
---|---|
Hersteller | Einhaltung technischer Anforderungen, Konformitätsbewertung, Kennzeichnung mit Kontaktdaten |
Einführer | Herstellerverantwortung sicherstellen, Kennzeichnung mit Kontaktdaten |
Händler | Einhaltung von Hersteller- und Einführeranforderungen, keine Bereitstellung unsicherer Produkte |
Online-Händler | Zusätzliche Informationspflichten wie Herstellerangaben, Warnhinweise und Sicherheitsinformationen |
Verbraucherschutz und digitale Sicherheit
Die neue EU-Verordnung 2023/988 schützt Verbraucher im Online-Handel. Sie fordert umfangreiche Informationen von Händlern. Dies ermöglicht sichere Produkte und fundierte Kaufentscheidungen.
Laut Produktsicherheitsvorschriften müssen Online-Händler Herstellerangaben bei jedem Produkt nennen. Warnhinweise und Sicherheitsinformationen sind Pflicht. Detaillierte Produktinformationen und Abbildungen werden ebenfalls gefordert.
Händler müssen die Einhaltung von Hersteller- und Einführerpflichten kontrollieren sowie angemessene Lagerungs- und Transportbedingungen sicherstellen.
Die Europäische Union stärkt Verbraucherrechte im E-Commerce. Online-Marktplätze müssen die neuen Regeln befolgen. Auch Händler außerhalb der EU sind betroffen, wenn sie Produkte hier anbieten.
Gefährliche Produkte müssen gemeldet und vom Markt genommen werden. Eine Risikoanalyse und Sicherheitsanforderungen minimieren Gefahren. Die Produkthaftung von Herstellern und Händlern wird verstärkt.
- Die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft.
- Händler müssen bereits jetzt ihre Pflichten zur Umsetzung der GPSR erfüllen.
- Die GPSR gilt für Verbraucherprodukte, die in der EU in Verkehr gebracht oder bereitgestellt werden.
- Es gibt Übergangsbestimmungen, die den Vertrieb von Produkten vor dem 13. Dezember 2024 ohne GPSR-Konformität erlauben.
Fazit
Ab 13. Dezember 2024 gilt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung. Sie bringt große Änderungen für Hersteller, Einführer und Händler. Online-Händler müssen nun mehr Infos zu jedem Produktangebot bereitstellen.
Die Verordnung gilt für alle, die Verbraucherprodukte in der EU verkaufen. Egal ob sie in der EU sitzen oder nicht. Sie soll die Marktüberwachung verbessern und Verbraucherrechte stärken.
Bei Verstößen drohen Produktrückrufe und hohe Bußgelder. Firmen sollten sich früh mit den neuen Regeln befassen. Für Produkte vor dem Stichtag gelten Übergangsregeln.
Die Verordnung stärkt den Verbraucherschutz und den Binnenmarkt. Sie fordert aber auch mehr Einsatz von allen Beteiligten.