Deine Rechte bei Flugausfall in Österreich und Deutschland – ein Ratgeber

Flugausfälle sind nicht nur eine ärgerliche Angelegenheit, sondern nagen gegebenenfalls an deinem Geldbeutel.

Doch Flugreisende bleiben nicht schutzlos: Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sichert Passagieren in Österreich und Deutschland wichtige Erstattungsansprüche zu. Ob monetäre Entschädigung oder Alternativflug – wer um seine Rechte weiß, hat enorme Vorteile.

Im Ratgeber erfährst du, welche Ansprüche du bei abrupten Flugausfällen geltend machst. Du erhältst praktisches Wissen, wie eine Rückerstattung des bezahlten Flugpreises einzufordern ist.

Einführung: Die Geschichte von Sven

Sven saß genervt im Wartebereich des Flughafens Frankfurt/Main. Sein Flug nach Klagenfurt wurde soeben annulliert. Die Ansage war knapp, sodass die Information für den jungen Geschäftsreisenden spärlich ausfiel.

Statt seiner langsam aufsteigenden Frustration Raum zu geben, entschloss sich der Mittdreißiger zu handeln. Ihm kam ein Blog über Fluggastrechte innerhalb der EU in den Sinn, den er auf einer Webseite gelesen hatte.

Ruhig, aber entschlossen nahm er sein Smartphone zur Hand und recherchierte gezielt. Sven las erneut: „Bei Flugannullierungen besteht ein Anspruch auf Erstattung des Flugpreises oder auf eine Alternativbeförderung. Hat die betreffende Airline den Flugausfall schuldhaft verursacht, kann der Passagier eine Entschädigung geltend machen.“

So ging der Versicherungsmakler flugs zum Serviceschalter und stellte dem Personal konkrete Fragen: Gibt es einen Ersatzflug? Wie steht es mit einer finanziellen Entschädigung? Die freundliche Mitarbeiterin bot Sven kurzerhand einen zeitnahen Ersatzflug an. Hilfsbereit reichte sie ihm ein Formular für dessen Beantragung.

Als Sven zwei Stunden später im Flieger nach Klagenfurt Platz nahm, empfand er sich merklich freier. Er konnte gerade noch rechtzeitig seinen Termin einhalten. Außer Erleichterung über die zügige Lösung der Schwierigkeiten hatte der junge Mann ein gutes Gefühl: Er nahm seine Rechte als EU-Flugpassagier ohne weiteren Verdruss wahr.

Sven erkannte: Flugverspätungen oder komplette Annullierungen sind zwar zunächst stressend. Doch sie bedeuten keinen schlimmen Beinbruch, wenn Passagiere ihre Rechte kennen.

Flug annuliert - Fluggast Rechte nutzen
Flug annuliert – Fluggast Rechte nutzen

Wichtige Details der EU-Fluggastrechte-Verordnung

EU-Fluggastrechte-Verordnungen mit dem juristischen Kürzel EG Nr. 261/2004 regeln die Rechte von Passagieren bei Flugausfällen, Verspätungen oder Nichtbeförderung. Hierzu sind wesentliche Details aufgelistet.

Tipp: Nutze Deine Rechte bei Flugausfall – informiere dich dazu im Detail zu Gültigkeit & Regelungen!

Gültigkeit

EU-Gesetzgebungen gelten für Flüge, die von einem Flughafen in der EU starten oder von einer EU-Fluggesellschaft angeboten sind.

Konkrete Ansprüche auf monetäre Entschädigung

Airline-Passagiere verfügen über Anspruchsrechte auf finanzielle Entschädigung, falls ihr Flug annulliert oder mehr als drei Stunden verspätet ist. Eine Ausnahme davon besteht, wenn die betreffende Fluggesellschaft außergewöhnliche Umstände nachweist.

Gestaffelte Entschädigungsansprüche umfassen:

  • 250 Euro – für Flüge bis zur Entfernung von 1.500 Kilometer
  • 400 Euro – für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern Distanz zum Fernziel
  • 600 Euro – für Flüge über 3.500 Kilometer Entfernung

Extra Betreuungsleistungen

Wartezeiten liegen vor: In dem Fall gibt es verbriefte Ansprüche auf kostenlose Verpflegung sowie auf Gratis-Optionen für die benötigte Kommunikation per Mobilfunk/Festnetz. Hinzu kommen Rechte auf kostenfreie Hotelübernachtungen bei zwangsläufigem Bedarf.

Ersatzbeförderung versus Erstattung

Fluggäste sind berechtigt, zwischen Ersatzflug oder Rückerstattung des Ticketpreises zu wählen, falls ihr Flug aus unvorhersehbaren Gründen gestrichen ist.

Besondere Bestimmungen für Überbuchungen

Flüge erweisen sich als hundertprozentig ausgelastet, sodass Passagiere nicht in der Lage sind, mitzureisen: In dem Fall haben Fluggäste gesetzliche Ansprüche auf Leistungen zur finanziellen Entschädigung sowie einen ergänzenden Betreuungsservice.

Sämtliche EU-Regelungen sorgen dafür, dass Reisende bei Flugproblemen nicht im Regen stehen.

Zusatzansprüche für EU-Flugreisen von oder nach Deutschland und Österreich

Außer der EU-Fluggastrechte-Verordnung EG Nr. 261/2004 gibt es in Deutschland und Österreich zusätzliche Rechtsansprüche.

Pauschalreisen – Ansprüche gegenüber Reiseveranstaltern

Hast du eine Pauschalreise für diese Länder gebucht, machst du nicht nur Ansprüche bei der Fluggesellschaft geltend.

So bestehen zusätzliche Rechte auf teilweise Entschädigungen durch das beauftragte Reiseunternehmen. Bei gravierenden Flugverspätungen oder Annullierungen von Flügen zum Urlaubsort ist demzufolge eine beträchtliche Verminderung der Reisekosten machbar.

Rechtsansprüche auf Schadensersatz nach der Montrealer Vereinbarung

Falls dein Fluggepäck verloren geht, beschädigt ist oder verspätet ankommt: Du bist in diesem Fall gemäß der Montrealer Übereinkunft berechtigt, Schadensersatzansprüche gegen die Fluggesellschaft geltend zu machen.

Digitale Klage auf spezifische Fluggastrechte in Deutschland

Instanzen wie das deutsche Bundesministerium der Justiz stellen im Internet eine digitale Klage-Plattform für Fluggastrechte bereit.

Durch diesen bequemen Service sind Passagiere in die Lage versetzt, ihre juristisch verbrieften Ansprüche auf Entschädigungen online rechtskräftig einzureichen. Der erfreuliche Vorteil ist, dass Fluggäste hierzu nicht einen kostenpflichtigen Rechtsbeistand einschalten müssen.

Spezielle Verbraucherrechte in Österreich

Rechtsbestimmungen in Österreich erlauben die kostenfreie Inanspruchnahme spezialisierter Verbraucherschutzorganisationen.

Diese unterstützen Flugreisende, ihre berechtigten Entschädigungsansprüche durchzusetzen. Hierzu zählen unter anderem extra eingerichtete Schlichtungsstellen sowie im Netz zugängliche Musterbriefe.

Alle Zusatzregelungen bieten Flugreisenden in Deutschland und Österreich erweiterte Optionen, ihre persönlichen Rechte bei Flugproblemen wahrzunehmen.

Wie beantragst du erfolgreich einen Schadensersatz bei Flugausfällen oder Verspätungen?

Um deinen Rechtsanspruch auf Entschädigung bei verpatzten Flugreisen erfolgreich durchzusetzen, sind folgende Schritte zu absolvieren:

Sammle Belege und Dokumentationen

Bewahre sämtliche Buchungsbestätigungen, Boardingpässe und Kommunikationsbeläge hinsichtlich der gebuchten Airline sorgsam auf. Notiere dir die präzise Uhrzeit der bestehenden Flugannullierung oder Verspätung des Flugs.

Kontaktiere die von dir beauftragte Fluggesellschaft

Reiche dein offizielles Antragsformular auf Entschädigung bei der zuständigen Airline ein.

Zu dem Zweck gibt es spezielle Vordrucke auf der entsprechenden Homepage des Flugunternehmens. Beziehe dich direkt auf die rechtsgültige Fluggastrechte-Verordnung in der EU. Vergiss nicht, alle relevanten Details komplett anzugeben.

Erstelle eine schriftliche Anforderung

Reaktionen der Airline bleiben aus: Dann bist du berechtigt, eine schriftliche Mahnung abzusenden. Nutze hierzu offizielle Musterbriefe im Web oder Vorlagen von Organisationen zum Verbraucherschutz.

Wer unterstützt dich noch?

Deutschland bietet dir bei Flugproblemen eine extra Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. In Österreich hilft dir die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte weiter.

Beide Institutionen vermitteln zwischen Reisenden mit Ersatzforderungen und den betreffenden Airlines.

Falls alle Stränge reißen – Ansprüche einklagen

Unternehmen verweigern mitunter berechtigte Ersatzforderungen. In dem Fall hast du das Recht, eine digitale Klage in Deutschland einzureichen.

Oder: Greife auf spezifische Online-Portale für Fluggastrechte zurück. Gleichfalls setzt sich ein spezialisierter Anwalt für dich ein, juristische Entschädigungsansprüche durchzusetzen.

Tipp: Je rascher du handelst, desto besser stehen die Chancen auf eine teilweise oder komplette Entschädigung.

Fazit

Fluggäste besitzen bei Ausfällen von Fliegern in Deutschland oder Österreich klar geregelte Rechte. Öfter steht ihnen eine monetäre Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro auf Basis der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu.

Der Service bei betroffenen Airlines muss überdies die Passagiere über angemessene Alternativen aufklären. Gegebenenfalls hat die Fluggesellschaft für kostenlose Verpflegung und Unterkunft zu sorgen.

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