Die Einspeisevergütung ist für viele Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen in Österreich eine zentrale Kennzahl: Sie bestimmt, wie viel Geld Sie für jede ins Netz gelieferte Kilowattstunde (kWh) Solarstrom erhalten.
Gleichzeitig entscheiden Strompreis, Eigenverbrauch und Förderungen darüber, wie schnell sich Ihre PV-Anlage tatsächlich amortisiert.
Zwischen 2025 und 2027 verändert sich der Rahmen für Einspeisevergütungen deutlich:
Die OeMAG zahlt einen monatlich schwankenden Marktpreis, die EAG-Förderungen wurden bis 2026 verlängert, und Prognosen zeigen sinkende Großhandelspreise bei gleichzeitig wachsendem PV-Ausbau. Das macht einen wichtiger denn je.
Rahmenbedingungen 2025–2027 im Überblick
| Jahr | Rahmenbedingungen | Einspeisevergütung (Tendenz) | Konsequenz für PV-Betreiber:innen |
|---|---|---|---|
| 2025 |
| Durchschnittlich im Bereich um ca. 6–7 ct/kWh, aber mit starken Schwankungen je Monat. |
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| 2026 |
| Einspeisevergütung bleibt marktpreisorientiert und damit volatil; einzelne Energieversorger können attraktive Spezialtarife anbieten. |
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| 2027 (Ausblick) |
| Tendenziell stärker schwankende Einspeisevergütung, typischerweise enger am Großhandelspreis. |
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Was bedeutet Einspeisevergütung in Österreich genau?
Unter Einspeisevergütung versteht man die Bezahlung pro Kilowattstunde für Strom, den Ihre PV-Anlage nicht im Haushalt verbraucht, sondern in das öffentliche Netz einspeist. In Österreich gibt es dabei keinen einheitlichen Fixpreis mehr – stattdessen haben sich mehrere Modelle herausgebildet:
- Marktpreis der OeMAG für eingespeisten Ökostrom (v. a. PV).
- Einspeisetarife von Energieversorgern, häufig als Ergänzung zum Stromliefervertrag.
- EAG-Marktprämie für größere Anlagen, die in Ausschreibungen einen Zuschlag erhalten.
- Innerhalb von Energiegemeinschaften vereinbarte Vergütungen (z. B. preisreduzierter Strombezug statt klassischer „Einspeisevergütung“).
Wichtig: Einspeisevergütung ist nur ein Teil der Wirtschaftlichkeit. Der größere Teil des finanziellen Vorteils entsteht heute in der Regel durch den Eigenverbrauch, also dadurch, dass Sie teuren Netzstrom durch selbst erzeugten Solarstrom ersetzen.
Die wichtigsten Einspeisemodelle im Detail
1. OeMAG-Marktpreis für PV-Strom
Die OeMAG ist die zentrale Abwicklungsstelle für Ökostrom in Österreich. Wer dorthin einspeist, erhält einen Marktpreis, der seit 2024 nach einem klaren Schema festgelegt wird:
- Festlegung monatlich im Nachhinein auf Basis der Strombörsenpreise.
- Die Höhe liegt zwischen 60 % und 100 % des Quartalsmarktpreises, den die E-Control gemäß Ökostromgesetz veröffentlicht.
- Der konkrete Wert (ct/kWh) wird jeweils zu Beginn des Folgemonats veröffentlicht.
Beispiele für OeMAG-Einspeisetarife 2024/2025:
- Dezember 2024: rund 8,70 ct/kWh.
- Jänner & Februar 2025: je 9,73 ct/kWh.
- März 2025: etwa 6,01 ct/kWh.
- April bis Juni 2025: konstant 5,855 ct/kWh.
- Juli 2025: 5,965 ct/kWh.
- August & September 2025: 5,892 ct/kWh.
- Oktober 2025: 9,008 ct/kWh.
Die Spannbreite zeigt: Der Marktpreis kann innerhalb eines Jahres deutlich schwanken – sowohl nach unten als auch nach oben. Für Privatpersonen ist das praktisch, weil kein eigener Stromverkaufsvertrag an der Börse nötig ist, aber die Erlöse bleiben volatil.
2. Einspeisetarife von Stromanbietern
Neben der OeMAG bieten viele Energieversorger eigene Einspeisetarife an. Typisch sind Modelle wie:
- Fixe Cent/kWh-Vergütung für mehrere Jahre (z. B. Preisgarantie bis 31.12.2026).
- Indexierte Tarife, die sich an einem Referenzmarktpreis orientieren.
- Kombi-Modelle, bei denen Einspeisevergütung und Strombezugstarif gemeinsam kalkuliert werden.
Wichtige Punkte bei der Auswahl:
- Höhe der Vergütung (ct/kWh).
- Laufzeit und Kündigungsfrist des Einspeisevertrags.
- Kopplung an einen Stromliefervertrag (muss ich dort auch meinen Strom beziehen?).
- Maximale Anlagengröße, Abnahmegarantien und eventuelle Grundgebühren.
Vergleichsportale und Tarifrechner wie tarife.at zeigen, dass einige Anbieter deutlich über dem OeMAG-Marktpreis vergüten, dafür aber Bindungen und Bedingungen vorsehen. Ein echter Preisvergleich sollte deshalb immer Einspeiseerlöse und Stromkosten gemeinsam betrachten – nicht nur die höchste Vergütung isoliert.
3. EAG-Marktprämie für größere Anlagen
Für größere PV-Anlagen (typischerweise ab einigen 10 kWp) ist die EAG-Marktprämie ein zentrales Instrument. Sie funktioniert vereinfacht so:
- Die Anlage verkauft Strom am Markt (oder an einen Direktvermarkter).
- Erreicht der erzielte Markterlös nicht den „anzulegenden Wert“, gleicht die Marktprämie die Differenz teilweise aus.
- Die anzulegenden Werte werden in Ausschreibungen ermittelt.
Für 2024/2025 sind Höchstwerte um rund 8–9 ct/kWh vorgesehen, und der Nationalrat hat im Oktober 2025 beschlossen, die bestehenden Marktprämien-Verordnungen bis 2026 zu verlängern.
Die Ausschreibungstermine 2026 und die Ausschreibungsvolumina sind bereits festgelegt. Für den typischen privaten Hausdachbereich sind jedoch eher Investitionszuschüsse und der OeMAG- bzw. Einspeisetarif eines Energieversorgers relevant.
4. Einspeisevergütung in Energiegemeinschaften
In Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften wird nicht unbedingt von „Einspeisevergütung“ gesprochen. Häufig wird:
- der Strom innerhalb der Gemeinschaft zu einem internen, reduzierten Preis verrechnet,
- der Netzstrom weiterhin über einen Lieferanten bezogen,
- nur der Restüberschuss klassisch eingespeist (OeMAG oder Energieversorger).
Für Sie als Teilnehmer:in kann das wirtschaftlich sehr attraktiv sein, weil der intern verrechnete Preis oft zwischen Einspeisevergütung und Haushaltsstrompreis liegt. Damit wird mehr Wertschöpfung in der Gemeinschaft gehalten.
Einspeisevergütung 2025: Zahlen, Beispiele und Einordnung
Volatile OeMAG-Marktpreise 2025
2025 ist geprägt von deutlich beweglichen OeMAG-Einspeisevergütungen. Während der Marktpreis im Jänner und Februar noch bei rund 9,73 ct/kWh lag, fiel er im Mai/Juni auf 5,855 ct/kWh und lag im Oktober wieder bei 9,008 ct/kWh. Parallel dazu weist die E-Control für Photovoltaik einen Referenzmarktwert von rund 8,85 ct/kWh für Oktober 2025 aus.
Für viele Haushalte bedeutet das: Wer eine reine Einspeiseanlage betreibt, spürt die Volatilität direkt im Erlös. Wer hingegen einen hohen Eigenverbrauch hat, ist vor allem von den Entwicklung des Haushaltsstrompreises betroffen.
Typische Größenordnung der Einspeiseerlöse
Ein vereinfachtes Beispiel (ohne Gewähr, zur Veranschaulichung):
- PV-Anlage: 7 kWp, Jahresertrag ca. 7.000 kWh.
- Eigenverbrauch: 70 % (4.900 kWh), Einspeisung: 30 % (2.100 kWh).
- Durchschnittliche Einspeisevergütung: 6,5 ct/kWh.
- Haushaltsstrompreis: 28 ct/kWh.
| Posten | Menge | Preis | Wert pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Einspeisevergütung | 2.100 kWh | 0,065 €/kWh | ca. 136,50 € |
| Ersparnis durch Eigenverbrauch | 4.900 kWh | 0,28 €/kWh | ca. 1.372,00 € |
Die Zahlen zeigen deutlich: Die Einspeisevergütung ist ein nettes Extra, aber die eigentliche Wirtschaftlichkeit entsteht durch den ersetzten Netzstrom. Das erklärt, warum Expert:innen den Fokus klar auf Eigenverbrauchsoptimierung (z. B. mit Speicher, Lastverschiebung, Wärmepumpe, E-Auto) legen.
2026: Verlängerung der EAG-Förderungen und stabile Systemlogik
Der Nationalrat hat im Oktober 2025 beschlossen, die aktuell gültigen EAG-Förderverordnungen für Investitionszuschüsse und Marktprämien bis 2026 zu verlängern. Solange keine neue Verordnung in Kraft tritt, gelten sämtliche Bestimmungen der bisherigen Verordnung fort. Fördercalls für PV und Speicher 2026 (z. B. im April, Juni und Oktober) sind bereits terminiert, inklusive Gesamtbudgets.
Für Einspeisevergütungen bedeutet das:
- Die Systematik der OeMAG-Marktpreisvergütung bleibt bestehen (monatliche Festlegung, Korridor 60–100 % des Quartalsmarktpreises).
- Energieversorger können ihre Einspeisetarife anpassen, orientieren sich aber meist ebenfalls am Großhandels- und Referenzmarktpreis.
- Mit sinkenden Großhandelspreisen (Prognose: rund 87 €/MWh 2026, mittelfristig ca. 74 €/MWh bis 2028) ist langfristig eher mit moderaten Einspeisevergütungen zu rechnen – dafür aber mit stabileren und teilweise günstigeren Haushaltsstrompreisen.
In Summe sorgt die Verlängerung der EAG-Verordnungen für einen robusten Investitionsrahmen: Sie wissen als Betreiber:in, dass bis 2026 keine abrupten Systemwechsel zu erwarten sind – auch wenn die konkreten Cent/kWh-Werte weiterhin schwanken.
2027: Realistischer Ausblick statt Glaskugel
Konkrete Einspeisetarife für 2027 stehen naturgemäß noch nicht fest. Dennoch lassen sich aus der derzeitigen Rechtslage und den energiepolitischen Zielen einige Entwicklungen ableiten:
- Das Ziel von 100 % erneuerbarem Strom bis 2030 bleibt die Leitplanke der österreichischen Energiepolitik. Der weitere Ausbau von PV ist ausdrücklich gewünscht und notwendig.
- Der Strommarkt wird volatiler: Mehr Stunden mit sehr niedrigen oder sogar negativen Börsenpreisen sind möglich, wenn viel Wind- und PV-Strom gleichzeitig ins Netz einspeist.
- Es ist daher wahrscheinlich, dass Einspeisevergütungen stärker schwanken, während der Wert von steuerbarem Eigenverbrauch (Speicher, Lastmanagement) weiter steigt.
- Fördersystem und Marktregeln werden voraussichtlich eher feinjustiert als komplett neu erfunden, um Planungssicherheit bis 2030 zu wahren.
Für Sie als Privatperson heißt das: Einspeisevergütung bleibt wichtig, aber der langfristige wirtschaftliche Hebel liegt bei intelligenter Kombination aus Eigenverbrauch, Speicher und einem laufend optimierten Strom- und Einspeisetarif.
Steuern & PV-Erlass: Was von der Einspeisevergütung übrigbleibt
Mit dem neuen PV-Erlass des BMF (gültig ab 30.07.2025) wurde die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften aktualisiert und vereinheitlicht. Der Erlass ist ein Auslegungsbehelf zur Einkommensteuer und Elektrizitätsabgabe und ersetzt den bisher geltenden Erlass aus 2014.
Für private Anlagenbetreiber:innen sind insbesondere folgende Grundsätze relevant (vereinfacht):
- Kleinere PV-Anlagen, die vor allem dem Eigenverbrauch dienen, werden steuerlich begünstigt.
- Bei reiner Volleinspeisung oder größeren Überschüssen können Einspeisevergütungen einkommensteuerpflichtige Einkünfte darstellen.
- Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sind von der Einspeisevergütung die Aufwendungen (z. B. AfA, Betriebskosten) abzuziehen.
Da die steuerliche Beurteilung individuell ist (Anlagengröße, Nutzung, Rechtsform, Kombination mit Energiegemeinschaft etc.), sollten Sie im Zweifel steuerliche Beratung in Anspruch nehmen – besonders, wenn Sie mit Ihrer Anlage signifikante Überschüsse und Einspeiseerlöse erzielen.
Einspeisevergütung vs. Eigenverbrauch: Wo liegt die wahre Rendite?
Branchenverbände und Fachleute weisen seit Jahren darauf hin, dass die wirtschaftliche Basis von PV-Anlagen im Eigenverbrauch liegt. Die Einspeisevergütung ist im Vergleich zum Haushaltsstrompreis relativ niedrig, der Eigenverbrauch spart dagegen oft ein Vielfaches pro kWh.
Typische Empfehlungen:
- PV-Anlage so dimensionieren, dass ein hoher Eigenverbrauchsanteil möglich ist (z. B. 50–80 %).
- Flexibel große Verbraucher in die Sonnenstunden legen (z. B. Geschirrspüler, Waschmaschine, Warmwasserbereitung).
- Gegebenenfalls einen Stromspeicher ergänzen, wenn Lastprofil und Tarife dazu passen.
- Einspeisevergütung als Zusatz-Erlös sehen – nicht als Hauptargument für die Anlage.
Spannend wird es, wenn Sie diese Optimierung mit einem bewussten Strom- und Einspeisetarif-Vergleich verbinden.
Warum jetzt ein Strom- und Einspeisetarif-Vergleich besonders sinnvoll ist
Die Kombination aus dynamischen Einspeisevergütungen und sich verändernden Strompreisen führt dazu, dass es keine „Standard-Lösung“ mehr gibt, die für alle passt. Ein Vergleich lohnt sich aus mehreren Gründen:
- Große Preisunterschiede: Einspeisetarife der Energieversorger unterscheiden sich teils deutlich – sowohl bei der Vergütung als auch bei Bindungen und Grundentgelten.
- Sinkende Großhandelspreise: Prognosen sehen bis 2028 tendenziell niedrigere Großhandelspreise. Das kann zu günstigeren Stromtarifen führen – wenn Sie aktiv wechseln.
- Spezielle Prosumer-Tarife: Einige Anbieter haben eigene Produkte für Kund:innen mit PV-Anlage (z. B. günstiger Nachtstrom, spezielle Einspeisepakete).
- Unabhängigkeit von einzelnen Anbietern: Wer OeMAG-Marktpreis mit einem frei gewählten Stromlieferanten kombiniert, bleibt flexibel und kann beides unabhängig optimieren.
So gehen Sie bei einem Vergleich konkret vor
- Aktuelle Daten sammeln
- Letzte Jahresabrechnung (Stromverbrauch in kWh, Kosten, aktueller Tarif).
- PV-Anlagendaten (Leistung in kWp, Jahresertrag, geschätzter Eigenverbrauch, Einspeisemenge).
- Information, ob Sie derzeit an OeMAG oder einen Energieversorger einspeisen.
- Stromtarif vergleichen
- Nutzung offizieller Tarifrechner (z. B. E-Control) und seriöser Vergleichsportale.
- Filter für Ökostrom, Preisgarantie, Vertragslaufzeit und Neukundenboni setzen.
- Parallel prüfen, welche Prosumer-Tarife angeboten werden.
- Einspeisetarife vergleichen
- OeMAG-Marktpreis als „Baseline“ heranziehen.
- Vergleich der Einspeisevergütungen der wichtigsten Energieversorger (Landesversorger, überregionale Anbieter, reine Ökostromanbieter).
- Auf Bindungen achten: Einspeisetarif nur in Kombination mit Strombezug? Mindestlaufzeit?
- Gesamtbild berechnen
- Jährliche Stromkosten nach Eigenverbrauch für jeden in Frage kommenden Tarif kalkulieren.
- Erwartete Einspeiseerträge je Tarif modellieren (z. B. Einspeisemenge × ct/kWh).
- Gesamtvorteil pro Jahr betrachten – nicht nur die höchste Einspeisevergütung.
- Wechsel durchführen
- Neuen Liefervertrag abschließen, Wechsel wird vom neuen Anbieter mit Netzbetreiber koordiniert.
- Falls Sie den Einspeisepartner wechseln (z. B. von einem Versorger zur OeMAG), rechtzeitig bestehenden Vertrag kündigen.
- Neue Vertragsunterlagen sorgfältig ablegen – wichtig für Förderung, Steuer und eventuelle Energiegemeinschaften.
Gut gemachte Vergleiche zeigen häufig Einsparpotenziale von mehreren hundert Euro pro Jahr beim Strombezug – zusätzlich zu höheren oder stabileren Einspeiseerträgen. Gerade im Umfeld sinkender Großhandelspreise profitieren jene Haushalte am stärksten, die regelmäßig vergleichen und wechseln.
FAQ zur Einspeisevergütung in Österreich (2025–2027)
Was genau ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist der Betrag, den Sie pro Kilowattstunde für Strom erhalten, den Ihre PV-Anlage ins öffentliche Netz einspeist. In Österreich kann diese Vergütung entweder als OeMAG-Marktpreis, als Einspeisetarif eines Energieversorgers oder im Rahmen einer Energiegemeinschaft erfolgen.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2025 in Österreich?
Es gibt keinen einheitlichen Wert. Der OeMAG-Einspeisetarif schwankt 2025 monatlich etwa im Bereich zwischen rund 5,8 und 9,7 ct/kWh. Energieversorger können höhere oder niedrigere Tarife anbieten, häufig gekoppelt an bestimmte Vertragsbedingungen. Ein individueller Vergleich ist daher unverzichtbar.
Wie wird der OeMAG-Marktpreis berechnet?
Der Marktpreis wird monatlich rückwirkend festgelegt. Er orientiert sich am Großhandelsmarktpreis gemäß § 41 Ökostromgesetz. Der OeMAG-Marktpreis darf 60 % dieses Quartalsmarktpreises nicht unterschreiten und ihn gleichzeitig nicht überschreiten.
Was ändert sich durch die Verlängerung der EAG-Förderungen bis 2026?
Die Verlängerung sorgt dafür, dass die bestehenden Investitionszuschüsse und Marktprämien für PV-Anlagen bis 2026 im Wesentlichen unverändert weiterlaufen. Für die Einspeisevergütung bedeutet das: Die Systemlogik bleibt stabil, auch wenn sich konkrete Cent/kWh-Werte marktbedingt ändern.
Wie wird sich die Einspeisevergütung 2027 voraussichtlich entwickeln?
Konkrete Werte stehen noch nicht fest. Da Österreich bis 2030 bilanziell zu 100 % auf erneuerbaren Strom umstellen will und die Großhandelspreise laut Prognosen eher sinken, ist mittelfristig von moderaten, weiter schwankenden Einspeisevergütungen auszugehen. Der Eigenverbrauch gewinnt dadurch weiter an Bedeutung.
Spielt die Einspeisevergütung oder der Eigenverbrauch die größere Rolle?
In den meisten Privathaushalten bringt der Eigenverbrauch deutlich mehr als die Einspeisevergütung. Der eingespeiste Überschussstrom ist ein Bonus, aber die größte Ersparnis entsteht dadurch, dass Sie keinen Netzstrom zum Haushaltsstromtarif kaufen müssen.
Lohnt sich ein Strom- und Einspeisetarif-Vergleich wirklich?
Ja. Da Einspeisetarife und Strompreise je Anbieter unterschiedlich sind und sich regelmäßig ändern, können Sie mit einem fundierten Vergleich sowohl beim Strombezug als auch bei der Einspeisevergütung sparen. Besonders in einem Umfeld sinkender Großhandelspreise profitieren aktive Wechsler.
Muss ich Einspeisevergütung versteuern?
Das hängt von der Ausgestaltung Ihrer Anlage ab (Eigenverbrauch, Volleinspeisung, Anlagengröße, Rechtsform). Der PV-Erlass des BMF regelt die steuerliche Behandlung ab der Veranlagung 2025. Bei Unsicherheit sollten Sie eine Steuerberatung hinzuziehen.
Quellen (Auswahl)
- OeMAG. (2025). Marktpreis. Abgerufen von https://www.oem-ag.at/marktpreis
- OeMAG. (2025, 19. März). PV-Förderung bei EAG-Abwicklungsstelle möglich – neue Marktpreislogik. Rubrik „Neues“.
- E-Control. (2025). Aktueller Marktpreis gemäß § 41 Ökostromgesetz 2012. Abgerufen von https://www.e-control.at/marktteilnehmer/oeko-energie/marktpreis
- E-Control. (2025). Einspeisetarife für Ökostromanlagen. Abgerufen von https://www.e-control.at/marktteilnehmer/oeko-energie/einspeisetarife
- E-Control. (2025). Referenzmarktwert gemäß § 13 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Abgerufen von https://www.e-control.at/referenzmarktwert
- Smart Meter Portal. (2025). Aktueller OeMAG-Einspeisetarif 2025 & Einspeisetarife für Photovoltaikanlagen in Österreich.
- Otovo. (2025, 17. Juni). PV-Einspeisetarife in Österreich: Was bekomme ich für meinen Strom?
- Suncredia. (2025, 29. Mai). So funktioniert die Einspeisevergütung in Österreich 2025.
- Photovoltaikanlage.at. (2025, 25. September). Einspeisevergütung Österreich 2025 – Aktuelle Tarife, Modelle & Tipps.
- Stromrechner.at. (2025). Einspeisetarife in Österreich für Photovoltaik – Vergleich. Abgerufen von https://www.stromrechner.at/einspeisetarif
- PV Austria. (o. J.). EAG-Investitionszuschuss & EAG-Marktprämie. Hinweis zur Verlängerung der Förderverordnungen bis 2026.
- PV Austria. (2025, 16. Oktober). Nationalrat beschließt Verlängerung der aktuellen EAG-Förderungen bis 2026.
- EAG-Abwicklungsstelle. (o. J.). Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) & Informationen zu Marktprämienausschreibungen 2025/2026.
- Republik Österreich. (2025, 7. November). Photovoltaik-Förderaktionen und weitere Umweltförderungen. Portal oesterreich.gv.at.
- BDO & WKO. (2025, August). Beiträge zum neuen PV-Erlass – Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften.
- BMF. (2025, 30. Juli). PV-Erlass, Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften. Findok und begleitende Unterlagen.
- Energie.gv.at & BMK. (2024/2025). Informationen zu 100 % erneuerbarer Strom bis 2030 und Ausbauzielen für Photovoltaik.
- E-Control & Medienberichte (z. B. Kurier, Der Standard, 25. April 2025). Prognosen zur Entwicklung der Großhandelspreise bis 2028.
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