Geräte-Retter-Bonus 2026 – Reparaturbonus neu (Geräte-Retter-Prämie)

Seit dem 12. Jänner 2026 ist der frühere Reparaturbonus in Österreich als Geräte-Retter-Prämie neu gestartet. Gefördert werden Reparatur, Service oder Wartung von ausgewählten Elektro- und Elektronikgeräten aus Privathaushalten – sowie Kostenvoranschläge.

Die Förderung beträgt 50 % der Bruttokosten, maximal 130 Euro pro Reparaturfall (und maximal 30 Euro für einen Kostenvoranschlag).

Das Wichtigste auf einen Blick

PunktRegel 2026Wichtig für dich
StartSeit 12.01.2026Bons können seit diesem Datum erstellt und eingelöst werden
Förderhöhe50 % der BruttokostenRückerstattung nach Einlösung (max. 130 €)
Maximalbetrag130 € pro Reparatur, Service oder WartungObergrenze je Reparaturfall
Kostenvoranschlag50 %, max. 30 €Gilt für das Einholen eines Kostenvoranschlags
Wer ist berechtigt?Privatpersonen mit Wohnsitz in ÖsterreichKein Bonus für Unternehmen als Endkund:innen
Wichtigste BedingungGerät muss dir gehören + auf der Geräteliste stehenNur förderfähige Geräte werden akzeptiert
Wo einlösen?Nur bei PartnerbetriebenPartnerbetrieb wickelt Antrag digital ab
Bon-FristBon ist 3 Wochen gültigDanach verfällt er; neuer Bon ist möglich

Was ist der „Geräte-Retter-Bonus 2026“ genau?

  • Offizieller Name: Geräte-Retter-Prämie (Nachfolgemodell des früheren Reparaturbonus).
  • Ziel: Reparieren statt Wegwerfen – weniger Abfall, längere Nutzungsdauer, Unterstützung regionaler Reparaturbetriebe.
  • Gefördert werden Reparaturarbeiten sowie Service- oder Wartungsleistungen (und bei Bedarf Kostenvoranschläge).

Wer bekommt die Förderung?

  • Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich.
  • Das Gerät muss im Eigentum der antragstellenden Person sein.
  • Die Leistung muss bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb durchgeführt werden.

Welche Geräte sind 2026 förderfähig?

Grundsätzlich förderfähig sind Elektro- und Elektronikgeräte, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden (mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen) – aber nur, wenn sie auf der offiziellen Geräteliste stehen.

  • Typische Beispiele :
    • Haushaltsgeräte (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Kaffeemaschine)
    • Unterhaltungselektronik (z. B. TV, Hi-Fi)
    • Computer- und Bürobedarf (z. B. Laptop, Monitor)
    • Gesundheitsgeräte (z. B. Blutdruckmessgerät, Hörgeräte)
    • Werkzeuge (z. B. Bohrmaschine)
    • Baby- und Kinderartikel (je nach Geräteliste)

Wichtig: Entscheidend ist immer die offizielle Geräteliste und gegebenenfalls Negativbeispiele (Ausschlussliste).

Welche Geräte sind ausgeschlossen – Änderung gegenüber früher?

Im Neustart 2026 wurden Gerätekategorien reduziert. Je nach offizieller Liste/Negativbeispielen sind u. a. häufig ausgeschlossen:

  • Smartphones/Handys
  • Smartwatches/Fitness-Wearables
  • Fahrräder und E-Bikes
  • Einige Geräte zur Körperpflege oder Wellness (je nach Negativliste)

Wie hoch ist die Förderung 2026?

  • Reparatur, Service oder Wartung: 50 % der förderfähigen Bruttokosten, maximal 130 € je Reparaturfall.
  • Kostenvoranschlag: 50 % der Bruttokosten, maximal 30 €.
  • Pro Reparaturfall wird ein Bon beantragt und eingelöst.

Ablauf: So kommst du zum Geräte-Retter-Bonus

  1. Bon erstellen (online): Geräte-Retter-Bon herunterladen und speichern oder ausdrucken.
  2. Partnerbetrieb auswählen und Gerät bringen bzw. Leistung durchführen lassen.
  3. Rechnung bezahlen (beim Betrieb ist der volle Betrag zu zahlen).
  4. Förderabwicklung: Der Partnerbetrieb reicht den Refundierungsantrag digital ein.
  5. Auszahlung auf dein Bankkonto (nach Prüfung/Genehmigung, gesammelt im Auszahlungszyklus).

Fristen & praktische Regeln (die oft übersehen werden)

  • Bon-Gültigkeit: Der Bon ist nach Erstellung 3 Wochen gültig. Wird er nicht eingelöst, verfällt er automatisch.
  • Partnerbetrieb-Pflicht: Einlösen nur bei teilnehmenden Betrieben.
  • Geräteliste zählt: Nicht die Bezeichnung im Alltag, sondern die Zuordnung in der offiziellen Liste entscheidet.
  • Kostenvoranschlag: Wird extra gefördert (bis 30 €), aber nur im Rahmen der Förderlogik und über Partnerbetriebe.

Was ist neu im Vergleich zum früheren Reparaturbonus?

  • Maximalbetrag gesenkt: statt bisheriger höherer Deckelung (häufig 200 €) gilt 2026 max. 130 € pro Reparaturfall.
  • Gerätekategorien angepasst/reduziert: mehrere Bereiche (z. B. Smartphones, Fahrräder/E-Bikes) sind nicht mehr dabei.
  • Fokus stärker auf klassische Haushalts- und Elektronikgeräte und definierte Kategorien.
  • Ablauf bleibt ähnlich: Bon erstellen → Partnerbetrieb → Rechnung zahlen → Refundierung über Betrieb.

Konkrete Rechenbeispiele (so viel bekommst du zurück)

Beispiel 1: Kleine Reparatur (unter der Deckelung)

  • Reparaturkosten brutto: 80 €
  • Förderung: 50 % von 80 € = 40 €
  • Rückerstattung: 40 €

Beispiel 2: Reparatur nahe der Obergrenze

  • Reparaturkosten brutto: 240 €
  • 50 % davon: 120 €
  • Rückerstattung: 120 €

Beispiel 3: Teure Reparatur – Deckel greift

  • Reparaturkosten brutto: 400 €
  • 50 % davon: 200 €
  • Maximalbetrag: 130 €
  • Rückerstattung: 130 €

Beispiel 4: Kostenvoranschlag

  • Kostenvoranschlag brutto: 50 €
  • 50 % davon: 25 €
  • Rückerstattung: 25 €

FAQ: Geräte-Retter-Bonus 2026 – Reparaturbonus neu

Seit wann gibt es den Geräte-Retter-Bonus 2026?

Seit dem 12. Jänner 2026 kannst du einen Geräte-Retter-Bon erstellen und bei Partnerbetrieben einlösen.

Wie hoch ist die Förderung 2026 genau?

Du bekommst 50 % der förderfähigen Bruttokosten zurück – maximal 130 € pro Reparatur, Service oder Wartung. Für einen Kostenvoranschlag sind es 50 % bis maximal 30 €.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Du musst Privatperson mit Wohnsitz in Österreich sein. Das Gerät muss dir gehören und auf der offiziellen Geräteliste stehen. Die Leistung muss bei einem Partnerbetrieb erfolgen.

Kann ich den Bonus auch für Wartung oder Service nutzen?

Ja. Reparatur, Service und Wartung sind grundsätzlich förderfähig, sofern das Gerät auf der Liste steht und die Abwicklung über einen Partnerbetrieb erfolgt.

Wie lange ist der Bon gültig?

Der Bon ist nach Erstellung 3 Wochen gültig. Danach verfällt er, du kannst aber sofort wieder einen neuen Bon erstellen.

Warum sind Smartphones oder E-Bikes nicht mehr dabei?

Beim Neustart 2026 wurden Gerätekategorien reduziert und die förderfähigen Geräte enger definiert. Ob ein Gerät ausgeschlossen ist, steht in der offiziellen Geräteliste bzw. in Negativbeispielen.

Muss ich die Rechnung zuerst komplett zahlen?

Ja. Du zahlst beim Partnerbetrieb den vollen Rechnungsbetrag. Der Partnerbetrieb reicht den Refundierungsantrag ein, danach wird dir die Förderung überwiesen.

Kann ich mehrere Bons nutzen?

Pro Reparaturfall wird ein Bon beantragt. Wenn ein Bon verfällt oder ein neuer Reparaturfall entsteht, kannst du erneut einen Bon erstellen – entscheidend sind die Förderregeln und der konkrete Fall.

Quellen & offizielle Informationen

  • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft. (2025, 10. Dezember). Totschnig startet Geräte-Retter-Prämie: „Reparieren statt Wegwerfen ist vernünftig und schont die Umwelt“. https://www.bmluk.gv.at/service/presse/klima-umwelt/2025/totschnig-startet-geraete-retter-praemie.html
  • Österreich.gv.at. (2026). Förderungsaktion Geräte-Retter-Prämie. https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/umwelt_und_klima/energie_und_ressourcen_sparen/geraete-retter-praemie
  • Geräte-Retter-Prämie (offizielle Plattform). (2026). Informationen für Privatpersonen: Ablauf, Höhe, FAQ. https://www.reparaturbonus.at/
  • Unternehmensserviceportal (USP). (2026). Geräte-Retter-Prämie – Anmeldung als Partnerbetrieb und Einreichung von Refundierungsanträgen. https://www.usp.gv.at/themen/betrieb-und-umwelt/laufender-betrieb/weitere-informationen-laufender-betrieb/geraete-retter-praemie.html
  • Konsumentenfragen (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz). (2026). Geräte-Retter-Prämie ersetzt Reparaturbonus. https://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Aktuelles/Konsumentenfragen/Geraete-Retter-Praemie-ersetzt-Reparaturbonus.html
  • Wirtschaftskammer Österreich. (2025). Geräte-Retter-Prämie (Nachfolgemodell des Reparaturbonus) – Eckpunkte, Höhe und Geräteliste. https://www.wko.at/oe/gewerbe-handwerk/geraete-retter-praemie
  • Arbeiterkammer. (2026). Geräte-Retter-Prämie (früher: Reparaturbonus) – Überblick für Konsument:innen. https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/EinkaufundRecht/Geraete-Retter-Praemie.html