Ab 1. Jänner 2026 werden die Tarifgrenzen und zahlreiche Absetzbeträge erneut automatisch an die Inflation angepasst. Für 2026 beträgt die maßgebliche Inflationsbasis 2,6 %, wovon laut Gesetz zwei Drittel (→ 1,733 %) in die jährliche Valorisation der Tarifgrenzen einfließen.
Zusätzlich ist der 55 %-Spitzensteuersatz für Einkommensteile über 1 Mio. € bis 2029 verlängert. Unten finden Sie die konkreten Grenzwerte, verständliche Erklärungen zum Netto-Effekt sowie geprüfte Links zu offiziellen Unterlagen.
Aktuelle Fakten 2026 (Kurzüberblick)
| Thema | Stand 2026 | Konsequenz für Steuerzahler:innen |
|---|---|---|
| Automatische Inflationsanpassung („Kalte Progression“) | Valorisation um 1,733 % (2/3 von 2,6 % Inflation) | Tarifgrenzen und ausgewählte Absetzbeträge steigen – Lohnsteigerungen werden weniger von der Progression „aufgefressen“. |
| Einkommensteuer-Tarifstufen | 0 %, 20 %, 30 %, 40 %, 48 %, 50 % (55 % über 1 Mio. €) | Unveränderte Sätze, aber höhere Grenzbeträge → mehr Einkommen bleibt in niedrigeren Stufen. |
| Spitzensteuersatz | 55 % bis inkl. 2029 für Einkommensteile > 1 Mio. € | Kein Inflationsausgleich für die 55 %-Stufe; Schwelle bleibt nominell bei 1 Mio. €. |
| Absetzbeträge & Einschleifgrenzen | 2026 valorisiert (u. a. Verkehrs-, Pensionisten-, Alleinverdiener/-erzieher-AB) | Geringere Steuerlast insbesondere im unteren und mittleren Einkommensbereich. |
Lohnsteuer-Tarife & Grenzwerte 2026
| Einkommensanteil 2026 (Jahreswerte) | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| bis 13.539 € | 0 % |
| > 13.539 bis 21.992 € | 20 % |
| > 21.992 bis 36.458 € | 30 % |
| > 36.458 bis 70.365 € | 40 % |
| > 70.365 bis 104.859 € | 48 % |
| > 104.859 bis 1.000.000 € | 50 % |
| > 1.000.000 € | 55 % (befristet bis 2029) |
Was bedeutet das für Ihr Netto?
- Reallohnschutz durch höhere Grenzen: Da die Tarifgrenzen 2026 um 1,733 % steigen, bleibt ein größerer Teil von Gehaltserhöhungen in niedrigeren Stufen – die Steuerlast wächst langsamer.
- Absetzbeträge wirken zusätzlich: Valorisiere Absetzbeträge (z. B. Verkehrs- und Alleinverdienerabsetzbetrag) reduzieren die errechnete Tarifsteuer direkt.
- 55 %-Stufe ohne Indexierung: Für sehr hohe Einkommen bleibt die 1-Mio.-Grenze nominell unverändert – ein inflationsbedingtes „Hineinwachsen“ ist daher hier möglich.
So prüfen Sie Ihren Netto-Effekt
- Brutto/Beitragsgrundlagen prüfen (inkl. Sonderzahlungen, Pendlerpauschale etc.).
- Mit dem offiziellen Brutto-Netto-Rechner des BMF eine Probeberechnung 2025 vs. 2026 durchführen.
- Bescheid/Nachverrechnung kontrollieren (Absetzbeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben).
Weiterführende Informationen & offizielle Links
| Ressource | Worum geht’s? | Link |
|---|---|---|
| Inflationsanpassungsverordnung 2026 (BGBl. II Nr. 191/2025) | Hebung der ESt-Grenz- & Absetzbeträge um 1,733 % (2/3 von 2,6 %) | RIS – BGBl. II 191/2025 |
| EStG § 33a – Inflationsanpassung | Gesetzliche Grundlage des jährlichen Ausgleichs („kalte Progression“) | RIS – EStG konsolidiert |
| Tarifstufen Überblick (amtlich) | Tarifsätze & Beispiele; Indexierungserklärung | USP.gv.at – Tarifstufen |
| 55 % Spitzensteuersatz bis 2029 | Regierungs-/BMF-Info zur Verlängerung der 55 %-Stufe | BMF – Konsolidierungspaket |
| Inflationsdaten | VPI-Mitteilungen (Juni/Juli 2025 u. a.) | Statistik Austria – VPI |
| BMF-Rechner | Brutto-Netto-Rechner & Einkommensteuer-Tabellen | BMF – Online-Rechner |
FAQ
Was genau ist die „kalte Progression“?
„Kalte Progression“ meint die höhere Steuerlast allein durch Inflation, wenn Tarifgrenzen nominell unverändert bleiben. Österreich gleicht das seit 2023 automatisch aus, indem Tarifgrenzen und ausgewählte Absetzbeträge jährlich (zu zwei Dritteln der Inflation) angehoben werden.
Warum beträgt die Anhebung 2026 genau 1,733 %?
Die maßgebliche Inflationsrate (arithmetischer Durchschnitt Juli 2024 bis Juni 2025) beläuft sich auf 2,6 %. Davon werden gesetzlich zwei Drittel automatisch umgesetzt – das sind 1,733 %, gerundet.
Welche Einkommensgrenze ist 2026 steuerfrei?
Bis zu 13.539 € (Jahres-Einkommensanteil) fallen 0 % Einkommensteuer an. Zusätzlich reduzieren Absetzbeträge die Tarifsteuer weiter.
Bleibt der 55 %-Spitzensteuersatz bestehen?
Ja. Für Einkommensteile über 1 Mio. € gilt 55 % – die Befristung wurde bis inkl. 2029 verlängert. Diese Stufe wird nicht inflationsangepasst.
Welche Absetzbeträge wurden 2026 erhöht?
Valorisiert wurden u. a. der Verkehrs- und Pensionistenabsetzbetrag, der Alleinverdiener/-erzieher- sowie Unterhaltsabsetzbetrag (inkl. Einschleifgrenzen). Die konkreten Beträge stehen in der Inflationsanpassungsverordnung 2026.
Warum spüre ich trotz Indexierung mehr Steuer?
Das kann passieren, wenn Ihr Einkommensplus deutlich über der Valorisation liegt, wenn steuerfreie Zuschläge entfallen oder wenn Absetzbeträge wegfallen. Prüfen Sie Ihre Lohnzettel und nutzen Sie den BMF-Rechner.
Gibt es auch 2026 diskretionäre Entlastungen?
Die automatische 2/3-Anpassung ist fix. Ob und wie das „restliche Drittel“ verteilt wird, hängt von Budget-/Gesetzesbeschlüssen ab. Für 2026 ist die gesonderte Beschlussfassung laut Budgetbegleitrecht ausgesetzt worden.
Wie berechne ich meinen persönlichen Netto-Effekt am sichersten?
Mit dem BMF-Brutto-Netto-Rechner (unter Berücksichtigung Ihrer SV-Beiträge, Pendlerpauschale, Kinder, Sonderzahlungen etc.) und einem Vergleich 2025 vs. 2026. Für Selbstständige empfiehlt sich die amtliche ESt-Tabelle bzw. eine Steuerberatung.
Stimmen & Einschätzungen (Auswahl)
| Person | Funktion/Institution | Kernaussage | Quelle |
|---|---|---|---|
| Florian Marterbauer | Bundesminister für Finanzen | 55 %-Spitzensteuersatz wird bis 2029 verlängert. | BMF-Presse |
| WIFO-Studienteam | WIFO (im Auftrag des BMF) | Der 2/3-Automatismus entlastet – der größte absolute Entlastungsanteil entfällt auf obere Dezile. | WIFO-Analyse |
| IHS-Prognoseteam | IHS | Indexierte Tarifstufen stabilisieren den Abgabenkeil; 2025/26 weiter Budgetkonsolidierung nötig. | IHS-Herbstprognose |
| AK-Wien Ökonom:innen | Arbeiterkammer Wien | Automatische 2/3-Anpassung bleibt; ein Teil der Entlastung wird budgetär gegengesteuert. | AK-Analyse |
| Fiscal Council (Fiskalrat) | Unabhängiges Gremium | Abschätzung: deutliche Mindereinnahmen durch Progressionsausgleich – budgetär zu berücksichtigen. | Fiskalrat-Notiz |
| Agenda Austria | Think-Tank | Kritik an „Restdrittel“: Nicht vollständiger Ausgleich erhöht Staatseinnahmen, senkt Entlastung. | Agenda Austria |
| OeNB-Analyst:innen | Oesterreichische Nationalbank | Eliminierung des Bracket Creep stärkt Netto-Löhne spürbar. | OeNB-Report |
| Europäische Kommission | EU-Bewertung AT | Indexierte Tarifstufen verhindern einen weiteren Anstieg des Abgabenkeils durch „Bracket Creep“. | EU-Dokument |
Quellen
- BGBl. II Nr. 191/2025 – Inflationsanpassungsverordnung 2026 – Hebung der ESt-Grenz- und Absetzbeträge (1,733 %).
- EStG 1988 (konsolidiert), insb. § 33 & § 33a – Tarifsätze & gesetzliche Inflationsanpassung.
- USP.gv.at – Einkommensteuer-Tarifstufen – Amtlicher Überblick zu Stufen & Beispielen.
- BMF – Konsolidierungspaket – Verlängerung des 55 %-Spitzensteuersatzes bis 2029.
- Statistik Austria – Verbraucherpreisindex (VPI) – Inflationsbasis Juli 2024–Juni 2025.
- WIFO – Verteilungswirkung Progressionsausgleich – Analyse der Entlastungseffekte.
- IHS – Herbstprognose 2025/26 – Makroeinordnung & Budgetwirkung.
- AK Wien – Analyse Doppelbudget 2025/26 – Einordnung des 2/3-Automatismus.
- EU-Dokument – Bewertung AT – Hinweis: Indexierung verhindert zusätzlichen „Bracket Creep“.
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