Kann man mit einer PV-Anlage den Stromanbieter wechseln? – Österreich 2025

Ja – als Privatperson in Österreich können Sie Ihren Stromanbieter grundsätzlich auch dann wechseln, wenn Sie eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) betreiben.
Der Strommarkt ist liberalisiert, und das Recht auf Lieferantenwechsel gilt ausdrücklich auch für Haushalte mit Eigenverbrauch und Überschusseinspeisung.

Wichtig ist: Sie müssen Stromliefervertrag (Bezugsstrom) und Einspeisevertrag (Verkauf Ihres PV-Überschusses) getrennt betrachten.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über den aktuellen Rechtsrahmen in Österreich (Stand 2025), die geplanten Entwicklungen für 2026, die wichtigsten Förderinstrumente nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sowie praktische Hinweise, wie Sie mit PV-Anlage den Anbieter wechseln können, ohne Förderungen oder Einspeiseerlöse zu gefährden.

Strom einspeisen – Fakten & Tipps

ThemaStand 2025Ausblick / Konsequenz 2026
Liberalisierter StrommarktDer österreichische Strommarkt ist seit 2001 vollständig liberalisiert. Haushalte können ihren Stromlieferanten frei wählen und wechseln.Das Prinzip der Lieferantenwahl bleibt bestehen. Anpassungen betreffen eher Netzentgelte, Digitalisierung und Flexibilisierung, nicht aber das Grundrecht auf Anbieterwechsel.
LieferantenwechselDer Wechsel des Stromlieferanten folgt standardisierten Regeln. Er soll schnell, sicher und unbürokratisch funktionieren – auch für Haushalte mit PV-Anlage.Die E-Control arbeitet weiter an Transparenz und Vergleichbarkeit, z. B. durch Tarifkalkulatoren, die Bezug und Einspeisung gemeinsam abbilden.
PV-Eigenverbrauch und ÜberschusseinspeisungEigenverbraucher:innen können Überschussstrom an ihren Stromlieferanten oder an die gesetzliche Abwicklungsstelle (OeMAG) verkaufen.Das Modell bleibt erhalten. Wichtig bleibt, beim Anbieterwechsel zu prüfen, ob der neue Lieferant auch Einspeisung anbietet oder ob ein Wechsel zur OeMAG sinnvoll ist.
Einspeisetarife (OeMAG)OeMAG legt marktorientierte Einspeisetarife fest, die monatlich angepasst werden und sich am österreichischen Strommarktpreis orientieren.Tarife bleiben marktbasiert und schwanken. Eine Verlängerung der EAG-Förderlogik bis 2026 sorgt für Planbarkeit.
EAG-FörderungenDas Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) regelt Investitionszuschüsse und Marktprämien für PV-Anlagen. Es gibt mehrere Fördercalls pro Jahr.Der Nationalrat hat die Verlängerung der aktuellen EAG-Förderungen bis 2026 beschlossen. Die Grundsystematik bleibt voraussichtlich gleich.
PV-Förderungen für HaushalteBundesweite EAG-Förderungen werden durch Landes- und Gemeindeförderungen ergänzt. Förderlandschaften werden laufend angepasst.Weitere Förderaufrufe sind geplant. Details (Förderhöhen, Kategorien) hängen von künftigen Verordnungen ab, das Grundprinzip bleibt bestehen.
Normen (OVE E 8101:2025)Mit 1. Oktober 2025 ist die aktualisierte OVE E 8101:2025 in Kraft getreten – die zentrale Norm für elektrische Niederspannungsanlagen, inklusive PV.Für neue und erweiterte PV-Anlagen müssen Fachbetriebe die neue Norm anwenden. Für Bestandsanlagen ändert sich primär der technische Standard, nicht der Lieferantenwechsel.
Netzentgelte und ZeitvariabilitätDiskutiert werden zeitlich variable Netzentgelte, die Stromnutzung in Zeiten hoher PV-Erzeugung (z. B. mittags im Sommer) günstiger machen sollen.Ab 2026 können Netzentgelte stärker vom Verbrauchszeitpunkt abhängen. Das kann Eigenverbrauch wirtschaftlich attraktiver machen, der Wechselprozess bleibt gleich.
Steuerlicher PV-ErlassEin aktueller PV-Erlass des BMF konkretisiert die steuerliche Behandlung von kleineren PV-Anlagen und Energiegemeinschaften (Einkommensteuer, Elektrizitätsabgabe).Der Erlass dient als Auslegungshilfe. Änderungen sind möglich, das Grundprinzip einer steuerlich begünstigten, kleinen PV-Erzeugung bleibt aber erhalten.

Wie funktioniert der Stromanbieterwechsel mit PV-Anlage?

Marktrollen verstehen

Für den Anbieterwechsel mit PV-Anlage ist es hilfreich, die wichtigsten Rollen zu unterscheiden:

  • Netzbetreiber: Betreibt das Stromnetz, stellt den Netzanschluss bereit, ist für Zählpunkte und Netzentgelte zuständig. Er bleibt gleich, egal welchen Stromlieferanten Sie wählen.
  • Stromlieferant: Liefert den Strom, den Sie zusätzlich zu Ihrem Eigenverbrauch aus dem Netz beziehen.
  • Einspeiseabnehmer: Nimmt Ihren PV-Überschuss ab. Das kann Ihr Stromlieferant oder die OeMAG als gesetzliche Abwicklungsstelle sein.

Stromliefervertrag und Einspeisevertrag können bei demselben Unternehmen abgeschlossen sein – sie müssen es aber nicht. Für den Anbieterwechsel dürfen Sie beide Verträge getrennt betrachten.

Darf ich trotz PV-Anlage den Lieferanten wechseln?

Ja. Weder das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG 2010) noch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) verbieten einen Lieferantenwechsel für Haushalte mit PV-Anlage. Ihr Status als Eigenverbraucher:in mit Überschusseinspeisung ändert nichts daran, dass Sie den Lieferanten wählen und wechseln können.

Die E-Control beschreibt den Lieferantenwechsel als standardisierten Prozess, der allen Kund:innen offensteht. Mit PV-Anlage kommt lediglich der Aspekt hinzu, dass Sie auch Ihren Einspeisevertrag im Auge behalten müssen.

Typische Konstellationen beim Anbieterwechsel

  • Variante A: Einspeisung über OeMAG, Bezugsstrom bei beliebigem Lieferanten
    Sie speisen Ihren Überschuss an die OeMAG ein. Der Einspeisevertrag ist unabhängig vom Stromlieferanten. Beim Wechsel verändern Sie nur den Bezugsvertrag, der OeMAG-Vertrag bleibt bestehen.
  • Variante B: Kombi-Produkt (Strom & Einspeisung beim selben Anbieter)
    Viele Energieversorger bieten Einspeisetarife an, die daran gekoppelt sind, dass Sie auch Ihren Strom dort beziehen. In der Praxis nehmen viele Versorger den Überschuss nur ab, wenn Sie gleichzeitig Kund:in beim Bezugsstrom sind. Beim Wechsel kann daher:
    • der Einspeisevertrag automatisch enden, oder
    • nur der Bezugsvertrag wechseln, falls der Anbieter getrennte Verträge erlaubt.
  • Variante C: Einspeisung bei einem Versorger, Wechsel zu OeMAG
    Wenn der neue Wunschlieferant keine Einspeisetarife anbietet oder die Konditionen deutlich schlechter sind, können Sie Ihren Überschuss auch zur OeMAG umleiten. Diese ist als gesetzliche Abwicklungsstelle zur Abnahme von Ökostrom verpflichtet.

Praktischer Ablauf des Lieferantenwechsels mit PV

Der eigentliche Anbieterwechsel funktioniert mit PV-Anlage genauso wie ohne:

  • Sie wählen einen neuen Tarif (z. B. über Tarifrechner der E-Control oder andere Vergleichsangebote wie unseren Partner via tarife.at).
  • Sie geben Zählpunkt, Adresse und gewünschtes Wechseldatum an.
  • Der neue Lieferant führt die Abwicklung mit Netzbetreiber und Altlieferant durch.
  • Der Netzbetreiber bleibt derselbe, nur der Energielieferant ändert sich.

Zusätzlich sollten Sie bei einer bestehenden PV-Anlage:

  • klären, wohin Ihr Überschuss derzeit eingespeist wird,
  • Vertragsbedingungen zur Einspeisung prüfen (Bindung, Laufzeit, Boni, Mindestabnahme),
  • gegebenenfalls rechtzeitig einen neuen Einspeisevertrag abschließen (z. B. mit OeMAG oder einem anderen Versorger).

Der Tarifkalkulator der E-Control bietet die Möglichkeit, Bezugsstrom und Einspeisung gemeinsam zu vergleichen. Sie können dort Ihre Einspeisemengen berücksichtigen und so Tarife wählen, die für Prosumer (Strombezieher:innen mit PV-Anlage) optimal sind.

Rechtlicher Rahmen in Österreich

ElWOG 2010 und liberalisierter Strommarkt

Das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) bildet die Grundlage des liberalisierten Strommarkts. Es legt fest, dass Endkund:innen ihren Stromlieferanten frei wählen können. Der Lieferantenwechsel muss diskriminierungsfrei, transparent und in angemessener Frist erfolgen.

Für Haushalte mit PV-Anlage bedeutet das: Sie bleiben Kund:innen wie alle anderen, die zusätzlich als Erzeuger:innen auftreten. Ihr Recht auf Anbieterwechsel wird dadurch nicht eingeschränkt.

EAG, Ökostromgesetz und Rolle der OeMAG

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) regelt Investitionszuschüsse, Marktprämien und die Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien, darunter Photovoltaik. Ergänzend wirkt das Ökostromgesetz 2012 für ältere Einspeiseverträge und die Rolle der OeMAG als Abwicklungsstelle.

Wesentliche Punkte:

  • Investitionszuschüsse und Marktprämien sind anlagenbezogene Förderinstrumente – sie knüpfen nicht an einen bestimmten Stromlieferanten.
  • Die OeMAG ist verpflichtet, Ökostrom zu gesetzlich festgelegten Bedingungen abzunehmen.
  • Marktprämien und Fördermechanismen werden bis 2026 fortgeführt, wodurch Planbarkeit für PV-Betreiber:innen entsteht.

Ein Lieferantenwechsel berührt diese gesetzlichen Fördermechanismen in der Regel nicht, solange Sie die jeweiligen Förderauflagen (z. B. Betriebsdauer, Meldepflichten) einhalten.

Steuern und Abgaben: PV-Erlass und Eigenverbrauch

Der aktuelle PV-Erlass des Finanzministeriums ist ein Auslegungsbehelf zur steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften. Er konkretisiert unter anderem:

  • wann Einspeiseerlöse einkommensteuerlich relevant sind,
  • unter welchen Voraussetzungen kleine Anlagen steuerlich begünstigt werden,
  • wie Eigenverbrauch in Bezug auf die Elektrizitätsabgabe zu behandeln ist.

Für Ihre praktische Entscheidung ist wichtig: Die steuerliche Behandlung knüpft an die Erzeugung und Nutzung des Stroms an, nicht an den Namen des Stromlieferanten. Ein Wechsel des Anbieters ändert allein deshalb nichts an der steuerlichen Einstufung Ihrer PV-Anlage.

Technische Regeln: OVE E 8101:2025

Die Norm OVE E 8101 regelt die Errichtung elektrischer Niederspannungsanlagen. Die aktuelle Ausgabe 2025 fasst mehrere Richtlinien zusammen und aktualisiert insbesondere die Anforderungen an Stromerzeugungsanlagen, zu denen auch PV-Systeme zählen.

Für Betreiber:innen bedeutet das:

  • Neue oder erweiterte Anlagen müssen nach dem aktuellen Stand der Technik geplant und errichtet werden.
  • Fachbetriebe verwenden die Norm als verbindliche Arbeitsgrundlage.
  • Der technische Standard ändert sich – Ihr Recht auf Anbieterwechsel bleibt davon unberührt.

Einspeisemodelle und ihre Bedeutung für den Anbieterwechsel

Überschusseinspeisung vs. Volleinspeisung

Die meisten privaten Anlagen werden als Eigenverbrauchsanlagen mit Überschusseinspeisung betrieben:

  • Überschusseinspeisung: Eigenverbrauch im Haushalt hat Vorrang, nur der Überschuss wird eingespeist.
  • Volleinspeisung: Die gesamte Erzeugung wird eingespeist, der Haushaltsstrom wird vollständig zugekauft.

Beim Anbieterwechsel gilt:

  • Bei Volleinspeisung sind Einspeisevertrag und Bezugsvertrag oft klar getrennt. Ein Wechsel beim Bezugsstrom hat keinen direkten Einfluss auf den Einspeisevertrag.
  • Bei Überschusseinspeisung ist häufig ein Kombi-Produkt im Einsatz, bei dem der Lieferant sowohl Strom liefert als auch Überschuss abnimmt. Hier müssen Sie genau prüfen, wie stark beide Verträge verbunden sind.

OeMAG als unabhängige Einspeiseoption

Die OeMAG ist die zentrale Abwicklungsstelle für Ökostrom. Ihre Einspeisetarife werden marktorientiert festgelegt und regelmäßig angepasst.

Vorteil für Prosumer:

  • Sie können Ihren Einspeisevertrag bei OeMAG führen und den Bezugsstrom unabhängig davon bei einem Lieferanten Ihrer Wahl beziehen.
  • Beim Anbieterwechsel bleibt der OeMAG-Vertrag unberührt, solange Sie keine Änderungen vornehmen.

Viele private Energieversorger bieten zwar eigene Einspeisetarife an, koppeln diese aber an die Bedingung, dass Sie dort auch Strom beziehen. In solchen Fällen sollten Sie den Gesamtmix aus Einspeisetarif, Bezugspreis und Vertragsbindung betrachten.

Energiegemeinschaften

Das EAG ermöglicht Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften.

Hier können mehrere Teilnehmer:innen gemeinsam Strom erzeugen und nutzen.

In solchen Modellen:

  • kommen zusätzliche interne Verträge (z. B. mit der Gemeinschaft) hinzu,
  • muss geprüft werden, wie ein individueller Lieferantenwechsel mit den Regeln der Gemeinschaft harmoniert.

Grundsätzlich bleibt das Recht, den eigenen Stromlieferanten zu wählen, bestehen. Sie müssen aber die vertraglichen Regelungen der jeweiligen Energiegemeinschaft beachten.

Förderungen und Wirtschaftlichkeit

EAG-Investitionszuschüsse

EAG-Investitionszuschüsse unterstützen den Ausbau von Photovoltaik. Sie werden in Förderaufrufe (Calls) unterteilt, mit unterschiedlichen Kategorien etwa für kleine Dachanlagen, größere gewerbliche Anlagen oder Freiflächen-PV.

Wichtig für den Anbieterwechsel:

  • Die Förderung ist an die Anlage gebunden, nicht an einen bestimmten Stromlieferanten.
  • Solange Förderbedingungen (z. B. Mindestbetriebsdauer, Fristen) eingehalten werden, gefährdet ein späterer Lieferantenwechsel den Förderanspruch grundsätzlich nicht.

Marktprämien und Verlängerung bis 2026

Marktprämien ergänzen klassische Einspeisetarife und sorgen dafür, dass sich erneuerbare Stromerzeugung trotz schwankender Marktpreise rechnet. Für Österreich wurde beschlossen, dass die bestehenden Fördermechanismen nach EAG bis zumindest 2026 fortgeführt werden. Das schafft Planungssicherheit für Anlagenbetreiber:innen, unabhängig vom gewählten Lieferanten.

Weitere Förderungen und steuerliche Begünstigungen

  • Landes- und Gemeindeförderungen können Investitionskosten zusätzlich senken.
  • Steuerliche Begünstigungen für kleinere PV-Anlagen (z. B. Vereinfachungen bei der Einkommensteuer, Befreiungen bei der Elektrizitätsabgabe) verbessern die Wirtschaftlichkeit weiter.
  • Die Kombination aus Investitionszuschüssen, Marktprämien und steuerlichen Erleichterungen kann die Amortisationszeit deutlich verkürzen.

Zusammengefasste Expert:innen-Positionen

  • Die E-Control betont das Recht aller Kund:innen, ihren Stromlieferanten frei zu wählen, und stellt klar, dass der Lieferantenwechsel standardisiert und effizient ablaufen soll – auch für Prosumer mit PV-Anlage.
  • Energieexperten heben hervor, dass moderne Tarifrechner speziell für Eigenverbraucher:innen entwickelt wurden, um Bezugsstrom und Einspeisung in einem Schritt zu optimieren.
  • Der Bundesverband Photovoltaik Austria sieht in stabilen EAG-Förderregeln und klaren technischen Normen (OVE E 8101) einen wesentlichen Beitrag zur Investitionssicherheit – unabhängig vom gewählten Stromlieferanten.
  • Steuerexpert:innen unterstreichen, dass der PV-Erlass die steuerliche Behandlung vereinheitlichen soll: Kleine Anlagen werden steuerlich entlastet, solange bestimmte Grenzen und Voraussetzungen eingehalten werden.
  • Branchenvertreter:innen sehen in zeitlich variablen Netzentgelten eine Chance, Eigenverbrauch und flexible Nachfrage zu belohnen und PV-Strom effizienter in das Gesamtsystem zu integrieren.

Checkliste: So gehen Sie beim Anbieterwechsel mit PV-Anlage vor

  1. Verträge prüfen
    • Bezugsvertrag: Laufzeit, Kündigungsfrist, Boni, Mindestvertragsdauer.
    • Einspeisevertrag: mit Lieferant oder OeMAG? Bindung an Bezugsvertrag?
  2. Einspeisemodell klären
    • Einspeisung über OeMAG (unabhängig vom Lieferanten) oder über den aktuellen Versorger?
    • Gibt es bei einem Wechsel Sonderbedingungen oder Pönalen?
  3. Tarife vergleichen
    • Bezugsstrompreise, Grundentgelte und allfällige Boni vergleichen.
    • Einspeisetarife und eventuelle Grundgebühren für Einspeisung berücksichtigen.
    • Wenn möglich, spezielle Prosumer-Tarife nutzen.
  4. Förderbedingungen beachten
    • Förderbescheide durchsehen (Betriebsdauer, Meldepflichten, Kombinationsverbote).
    • Sicherstellen, dass ein Lieferantenwechsel keine Förderauflage verletzt.
  5. Technische Aspekte prüfen
    • Zählpunkte für Bezug und Einspeisung korrekt? Smart Meter eingebaut?
    • Bei geplanten Erweiterungen: neue Norm OVE E 8101:2025 berücksichtigen.
  6. Lieferantenwechsel beauftragen
    • Neuen Lieferanten wählen, Wechselauftrag erteilen.
    • Bestätigung und voraussichtliches Wechseldatum prüfen.
    • Gegebenenfalls neuen Einspeisevertrag (z. B. mit OeMAG) abschließen.

FAQ

Kann ich mit einer PV-Anlage meinen Stromanbieter ganz normal wechseln?

Ja. Sie haben als Haushaltskund:in mit PV-Anlage das gleiche Recht auf Lieferantenwechsel wie alle anderen Kund:innen. Ihre PV-Anlage ändert daran nichts. Zusätzlich sollten Sie Ihren Einspeisevertrag prüfen.

Muss ich beim Anbieterwechsel meinen Einspeisevertrag kündigen?

Das hängt vom Vertrag ab. Wenn Ihre Einspeisung über OeMAG läuft, bleibt dieser Vertrag vom Lieferantenwechsel meist unberührt. Ist der Einspeisetarif an den Bezugsvertrag gekoppelt, kann der Einspeisevertrag beim Wechsel enden oder sich ändern.

Verliere ich meine PV-Förderung, wenn ich den Stromlieferanten wechsle?

In der Regel nein. EAG-Investitionszuschüsse und andere Förderungen sind an die Anlage und an die Einhaltung der Förderauflagen geknüpft, nicht an einen bestimmten Stromlieferanten. Wichtig ist, dass Sie Betriebsdauer und Meldepflichten einhalten.

Hat der Wechsel Einfluss auf OeMAG-Einspeisetarife oder Marktprämien?

Der Lieferantenwechsel ändert die gesetzlich geregelten OeMAG-Tarife oder Marktprämien grundsätzlich nicht. Relevant ist vor allem, ob Sie aus einem besonders günstigen privaten Einspeisevertrag aussteigen.

Sind private Einspeisetarife immer besser als die OeMAG-Vergütung?

Nicht zwingend. Private Anbieter bieten teilweise höhere Einspeisetarife, koppeln diese aber häufig an Bindungen oder höhere Bezugspreise. Der Gesamtmix aus Bezug, Einspeisung und Vertragslaufzeit ist entscheidend.

Wer ist beim Wechsel für Zähler und Messung zuständig?

Immer der Netzbetreiber. Er betreibt das Netz, organisiert die Messung und verrechnet die Netzentgelte. Beim Lieferantenwechsel ändert sich der Netzbetreiber nicht.

Wie lange dauert der Stromanbieterwechsel mit PV-Anlage?

Üblicherweise einige Wochen. Der genaue Zeitraum hängt von Kündigungsfristen, Abrechnungszeitpunkten und der Bearbeitung durch die beteiligten Unternehmen ab.

Kann ein neuer Anbieter mich wegen meiner PV-Anlage ablehnen?

In der Praxis ist das selten. Viele Anbieter begrüßen Prosumer sogar und bieten eigene Tarife an. Es gibt jedoch Unternehmen, die bestimmte Geschäftsmodelle (z. B. reine Volleinspeiser) nicht bedienen.

Was ändert sich durch zeitlich variable Netzentgelte?

Zeitlich variable Netzentgelte können dazu führen, dass Strombezug in Zeiten hoher PV-Erzeugung günstiger wird. Das stärkt den Eigenverbrauch und kann die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen verbessern. Der Wechselprozess selbst bleibt davon unberührt.

Was sollte ich bei einem Umzug mit PV-Anlage beachten?

Sie müssen entscheiden, ob die PV-Anlage mitübersiedelt oder beim Objekt verbleibt. Je nachdem sind Förderverträge, Einspeiseverträge und Netzanschluss neu zu regeln. Auch der neue Lieferant und Netzbetreiber müssen rechtzeitig informiert werden.