Die Mindestsicherung sichert das Existenzminimum für Menschen in finanziellen Notlagen. 2025 gelten neue Regelungen zur Höhe und den Anspruchsvoraussetzungen. Erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie die Sozialhilfe je nach Bundesland variiert. Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz von 2019 bildet die Basis für die Mindestsicherung. Die Ausführungsgesetze der Länder regeln die Details. Sechs Bundesländer haben ihre Gesetze zum 1. Jänner 2024 angepasst.
Die Voraussetzungen umfassen Staatsbürgerschaft, Aufenthaltsstatus und Arbeitsfähigkeit. Auch Einkommens- und Vermögensgrenzen spielen eine Rolle.
Die Höchstsätze 2025 betragen für Alleinlebende und Alleinerziehende rund 1.156 Euro monatlich. Paare erhalten circa 1.618 Euro pro Monat. Alleinerziehende bekommen zusätzliche Zuschläge für ihre Kinder.
Der Zuschlag reicht von 139 Euro für das erste Kind bis 35 Euro ab dem vierten Kind. Menschen mit Behinderung erhalten einen verpflichtenden Zuschlag von maximal 208 Euro.
Details zur Mindestsicherung in Österreich
- Anspruch abhängig von Staatsbürgerschaft, Aufenthalt, Einkommen, Vermögen und Arbeitsfähigkeit
- Höchstsätze 2025: 1.156 € für Alleinlebende/Alleinerziehende, 1.618 € für Paare
- Kinderzuschläge für Alleinerziehende gestaffelt nach Anzahl der Kinder
- Verpflichtender Zuschlag für Menschen mit Behinderung bis 208 €
- Deckelung der Geldleistungen auf 2.023 € für Erwachsene in Haushaltsgemeinschaften
- 30% Erhöhung der Leistung für Wohnkosten möglich
- Uneingeschränkter Zugang zu medizinischen Leistungen für Bezieher ohne Krankenversicherung
Was ist die Mindestsicherung in Österreich?
Die Mindestsicherung unterstützt Menschen in finanziellen Notlagen in Österreich. Sie sichert das Existenzminimum und verhindert Armut. Dieses wichtige Instrument der sozialen Sicherung hilft Bedürftigen.
Definition und Ziel der Mindestsicherung
Die Mindestsicherung ist eine bedarfsorientierte Leistung für Menschen mit unzureichendem Einkommen. Sie ermöglicht ein menschenwürdiges Leben in Österreich. Soziale Ausgrenzung soll dadurch verhindert werden.
Der Mindestsicherungsbetrag beträgt voraussichtlich 863,04 Euro. Volljährige im Haushalt erhalten 70 Prozent davon. Ab der dritten leistungsberechtigten volljährigen Person sind es 45 Prozent.
Gesetzliche Grundlage: Sozialhilfe-Grundsatzgesetz
Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz von 2019 bildet die gesetzliche Basis der Mindestsicherung. Es legt bundesweite Rahmenbedingungen fest. Die Bundesländer gestalten die Details durch Ausführungsgesetze.
2016 wurden 924 Millionen Euro für die Mindestsicherung ausgegeben. Das entspricht 0,9 Prozent aller Sozialzahlungen. Über 50 Prozent gingen nach Wien, davon die Hälfte an Ausländer.
Bundesland | Besonderheiten der Mindestsicherung |
---|---|
Wien | Keine generellen Kürzungen oder Deckelungen, strengere Bedingungen für raschere Arbeitsintegration |
Niederösterreich | Anfänglich Wartefrist und Deckelung auf 1.500 Euro pro Haushalt, später vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben |
Burgenland | Mindestsicherung für Einzelpersonen 845 Euro, Deckelung auf 1.500 Euro pro Haushalt, fünfjährige Wartefrist für nicht-österreichische Staatsbürger |
Oberösterreich | Kürzungen für befristete Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, Deckelung auf 1.512 Euro pro Haushalt |
Anspruchsvoraussetzungen für die Mindestsicherung
Für die Mindestsicherung in Österreich gelten bestimmte Voraussetzungen. Österreicher, EU-/EWR-Bürger und Drittstaatsangehörige mit legalem Aufenthalt können sie beantragen. Die Leistung hilft bedürftigen Personen.
Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus
Österreicher haben uneingeschränkten Anspruch, wenn sie die Kriterien erfüllen. EU-/EWR-Bürger und Drittstaatsangehörige mit gültigem Aufenthaltstitel können ebenfalls die Mindestsicherung beantragen.
Gültige Aufenthaltstitel sind zum Beispiel eine Niederlassungsbewilligung oder eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus.
Einkommens- und Vermögensgrenzen
Eigene Einkünfte und Vermögen müssen bis auf Freibeträge eingesetzt werden. Erst dann wird Mindestsicherung gewährt. Erwerbseinkommen, Arbeitslosengeld und Pensionen werden angerechnet und abgezogen.
Familienbeihilfe und Pflegegeld sind Ausnahmen. Sie werden nicht angerechnet.
Haushaltsgröße | Maximalbetrag 2023 | Maximalbetrag 2024 |
---|---|---|
Alleinlebende und Alleinerziehende | ca. 1.054 € | 1.217,96 € |
Paare | ca. 1.475 € | – |
Lebensgemeinschaften | – | 1.618 € |
Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit
Arbeitsfähige Bezieher müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und arbeitswillig sein. Ausnahmen gelten für Alleinerziehende mit Kindern unter 3 Jahren oder Betreuer pflegebedürftiger Angehöriger.
Zuwanderer mit geringen Deutschkenntnissen erhalten seit 2019 nur 65% der regulären Geldleistung. Das sind 575 Euro, um einen Anreiz zum Sprachenlernen zu schaffen.
Die Mindestsicherung hängt von Staatsbürgerschaft, Aufenthaltsstatus, Einkommen, Vermögen und Arbeitswilligkeit ab. Diese Kriterien sollen eine gezielte Unterstützung bedürftiger Personen sicherstellen.
Höhe der Mindestsicherung 2025
Ab 2025 wird die Mindestsicherung in Österreich angepasst. Sie soll weiterhin finanzielle Unterstützung für Bedürftige bieten. Schätzungen zufolge wird sie 863,04 Euro betragen.
Faktoren wie Familiengröße und Wohnsituation spielen bei der Berechnung eine Rolle. Diese Anpassung soll ein Mindestmaß an finanzieller Sicherheit gewährleisten.
Richtsätze für Alleinlebende und Paare
2025 beträgt die maximale Mindestsicherung für Alleinlebende voraussichtlich 1.156 Euro monatlich. Paare können mit 1.618 Euro rechnen. Diese Richtsätze bilden die Grundlage für individuelle Leistungsberechnungen.
Zuschläge für Kinder und Alleinerziehende
Für Familien mit Kindern gibt es spezielle Zuschläge. Nach Aufhebung der Staffelung haben die Bundesländer freie Gestaltungsmöglichkeiten. Die Mindesthöhe soll durch eine Senkung der Kinderzuschläge erreicht werden:
Kind | Zuschlag |
---|---|
Erstes Kind | 25% der Leistung |
Zweites Kind | 15% der Leistung |
Ab dem dritten Kind | 5% der Leistung |
Alleinerziehende erhalten zusätzliche Unterstützung. Für das erste Kind gibt es 100% der Mindestsicherung. Das zweite Kind erhält 75%, das dritte 50%.
Jedes weitere Kind bekommt 25% der Mindestsicherung. Diese Regelung berücksichtigt die besondere Situation von Alleinerziehenden.
Deckelung der Geldleistungen
Die Geldleistungen sind mit 175% des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes gedeckelt. Dies soll eine faire Verteilung der verfügbaren Mittel sicherstellen. Unverhältnismäßig hohe Leistungen für einzelne Haushalte werden so verhindert.
Die Mindestsicherung 2025 in Österreich zielt auf eine solide Grundlage für Bedürftige ab. Sie passt Leistungen an individuelle Bedürfnisse an. Das System bekämpft Armut und fördert soziale Teilhabe.
Zusatzleistungen zur Mindestsicherung
Die Mindestsicherung bietet neben der Grundleistung auch zusätzliche Unterstützung an. Diese Zusatzleistungen decken spezifische Bedürfnisse ab. Sie berücksichtigen die individuelle Situation der Betroffenen.
Wohnkostenpauschale
Manche Bundesländer bieten eine Wohnkostenpauschale für erhöhte Mietkosten an. Diese kann bis zu 30% der regulären Mindestsicherungsleistung betragen. Damit soll ein angemessenes Wohnumfeld trotz hoher Mieten ermöglicht werden.
Die Höhe der Pauschale hängt vom Bundesland und der persönlichen Lage ab. Eine alleinlebende Person könnte 2024 etwa 1.503 Euro für Basis- und Wohnkosten erhalten.
Zuschlag für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung haben oft zusätzliche finanzielle Belastungen. Die Mindestsicherung sieht daher einen Zuschlag für diese Gruppe vor. Der maximale Pflicht-Zuschlag beträgt 2024 rund 208 Euro pro Monat.
Zusatzleistung | Maximale Höhe 2024 |
---|---|
Wohnkostenpauschale | 30% der Basisleistung |
Zuschlag für Menschen mit Behinderung | ca. 208 Euro pro Monat |
Dieser Zuschlag wird nur gewährt, wenn keine ähnlichen Leistungen aus anderen Systemen bezogen werden. So wird eine Doppelförderung vermieden. Die Pflegeversicherung ist ein Beispiel für solch ein System.
Mindestsicherung in den österreichischen Bundesländern
Die Bundesländer sind für die Umsetzung der Mindestsicherung zuständig. Sechs Länder haben bereits neue Gesetze erlassen. Tirol und Burgenland nutzen noch alte Regelungen, Wien hat Teile umgesetzt.
Trotz bundesweiter Vorgaben gibt es Unterschiede bei der Mindestsicherung zwischen den Bundesländern. Die Richtsätze für Leistungen variieren je nach Bundesland.
Haushaltssituation | Richtsatz (Stand 2024) |
---|---|
Alleinstehende, Alleinerziehende | 1.155,84 € |
Paare (pro Person) | 809,09 € |
Minderjährige (pro Kind) | 312,08 € |
Die Anspruchsvoraussetzungen unterscheiden sich ebenfalls. In den meisten Ländern können Österreicher und legal Aufhältige Mindestsicherung beantragen. Burgenland, Salzburg und die Steiermark haben Sonderregelungen für subsidiär Schutzberechtigte.
Die Mindestsicherung deckt Lebensunterhalt (75%) und Wohnkosten (25%). Autobesitz oder Eigentumswohnung können den Anspruch auf Wohnkostenunterstützung beeinflussen.
Die Mindestsicherung wird in allen Bundesländern 12 Mal pro Jahr ausbezahlt und orientiert sich an der sogenannten „Ausgleichszulage“ für Pensionisten zur Sicherung eines Mindesteinkommens.
Unterschiede zwischen Mindestsicherung und Sozialhilfe
Österreich ersetzte die Mindestsicherung durch die Sozialhilfe. Das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz gibt seit 2019 nur Höchstgrenzen vor. Die Bundesländer gestalten nun die Details selbst.
Die Sozialhilfe bietet keinen Wahlmodus zwischen Sozialleistungen und Erwerbstätigkeit. Antragsteller müssen ihr Vermögen bis auf €6.934,98 (Stand 2024) aufbrauchen. Erst dann haben sie Anspruch auf Sozialhilfe.
Die Mindestsicherung betrug zuletzt €863,04. Die Sozialhilfe sieht für Einzelpersonen maximal €1.155,83 vor. Für Paare liegt der Höchstbetrag bei €1.618,17 monatlich (Stand 2024).
Merkmal | Mindestsicherung | Sozialhilfe |
---|---|---|
Geltungsbereich | Bundesweit einheitlich | Länderspezifisch |
Wahlmodus | Zwischen Leistung und Erwerbsarbeit | Keine Wahlmöglichkeit |
Vermögensgrenze | Variabel | €6.934,98 (2024) |
Maximale Leistungshöhe Einzelperson | €863,04 | €1.155,83 (2024) |
Die Kinderzuschläge fallen unter der Sozialhilfe geringer aus. Das erste Kind erhält 25%, das zweite 15% und ab dem dritten 5% des Richtsatzes.
EU-Bürger und Drittstaatsangehörige müssen fünf Jahre warten, bevor sie Anspruch auf Sozialhilfe haben. Beide Systeme decken Lebensunterhalt, Wohnbedarf, Krankenversicherung und Sonderbedarfe ab.
Die Unterstützung ist als vorübergehende Hilfe gedacht. Sie ist an Bedingungen wie Hauptwohnsitz im Bundesland und Arbeitswilligkeit geknüpft.
Antragstellung und Auszahlung der Mindestsicherung
Bedürftige müssen sich an die Sozialämter wenden, um Mindestsicherung zu beantragen. Diese Ämter prüfen die Anspruchsberechtigung anhand verschiedener Unterlagen. Der Antrag auf Mindestsicherung erfordert bestimmte Dokumente.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung sind wichtige Dokumente einzureichen:
- Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis)
- Meldezettel oder Bestätigung des Hauptwohnsitzes
- Einkommensnachweise (Lohnzettel, Pensionsbescheid, etc.)
- Belege über Vermögenswerte (Kontoauszüge, Sparbücher, etc.)
- Nachweise über Miet- oder Wohnkosten
Vollständige Unterlagen sind für eine schnelle Bearbeitung wichtig. Die Behörden prüfen damit, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Auszahlungsmodus
Die Mindestsicherung wird meist monatlich im Nachhinein ausgezahlt. Die Höhe hängt von den Lebensumständen und gesetzlichen Richtsätzen ab.
Neben Geld können auch Sachleistungen gewährt werden. Dazu gehören Mietkostenübernahme oder Zuschüsse für Heizkosten.
Die Mindestsicherung soll ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Sie ist als vorübergehende Hilfe gedacht. Betroffene sollten aktiv nach Wegen zur finanziellen Unabhängigkeit suchen.
Pflichten der Mindestsicherungsbezieher
Mindestsicherungsbezieher in Österreich haben Rechte und Pflichten. Diese Pflichten sichern das Sozialsystem und fördern die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Sie helfen, die Unterstützung effektiv zu gestalten.
Meldepflicht bei Änderungen
Bezieher müssen Änderungen ihrer Lebensumstände schnell melden. Das betrifft Einkommen, Wohnsituation oder Familienkonstellation. Diese Infos gehen ans zuständige Sozialamt für korrekte Leistungsberechnung.
Änderung | Meldepflicht |
---|---|
Einkommen | Innerhalb von 14 Tagen |
Wohnsituation | Innerhalb von 1 Monat |
Familienkonstellation | Innerhalb von 1 Monat |
Arbeitswilligkeit und Kursmaßnahmen
Arbeitsfähige Bezieher müssen ihre Arbeitswilligkeit zeigen. Sie suchen aktiv Arbeit und nehmen AMS-Termine wahr. Zumutbare Arbeitsangebote sind anzunehmen.
Weiterbildungen oder Qualifizierungsmaßnahmen können Pflicht sein. Diese verbessern die Chancen am Arbeitsmarkt.
Die Arbeitswilligkeit ist ein Kernprinzip der Mindestsicherung. Nur wer bereit ist, seine Situation aktiv zu verbessern, hat Anspruch auf Unterstützung.
Der Qualifikationsplan Wien 2030 zielt auf mehr Bildungs- und Berufsabschlüsse. Dafür gibt es Angebote für Jugendliche, Erwachsene und Geringqualifizierte.
Verweigerung von Angeboten oder Kursversäumnisse führen zu Sanktionen. Das kann Leistungskürzung oder -entzug bedeuten. Ziel ist die Stärkung der Eigenverantwortung und Arbeitsmarktintegration.
Sanktionen bei Pflichtverletzungen
Die Mindestsicherung in Österreich ist an bestimmte Pflichten gebunden. Bei Verstößen können Leistungen gekürzt oder entzogen werden. Dies hängt von der Schwere der Pflichtverletzung ab.
Zu den häufigsten Pflichtverletzungen zählen:
- Verletzung der Meldepflicht bei Änderungen der persönlichen oder finanziellen Situation
- Verweigerung der Teilnahme an Kursmaßnahmen zur Arbeitsintegration
- Unzureichende Bemühungen bei der Arbeitssuche
Sanktionen beginnen meist mit einer prozentualen Kürzung der Mindestsicherung. Bei wiederholten oder schweren Verstößen kann die Leistung ganz gestrichen werden.
Pflichtverletzung | Sanktion |
---|---|
Erstmalige Verletzung der Meldepflicht | Kürzung um 25% |
Wiederholte Verletzung der Meldepflicht | Kürzung um 50% bis 100% |
Verweigerung von Kursmaßnahmen | Kürzung um 50% bis 100% |
Unzureichende Arbeitssuche | Kürzung um 25% bis 50% |
Unrechtmäßig erhaltene Leistungen müssen zurückgezahlt werden. Bei erschlichener Mindestsicherung durch falsche Angaben droht zusätzlich eine Strafanzeige.
Auswirkungen der Mindestsicherung auf die Armut in Österreich
Die Mindestsicherung ist ein wichtiger Baustein gegen Armut in Österreich. Sie garantiert ein Existenzminimum für Menschen ohne ausreichendes Einkommen. 2024 beträgt die maximale Sozialhilfe für Alleinlebende rund 1.156 Euro pro Monat.
Paare erhalten bis zu 1.618 Euro. Alleinerziehende bekommen zusätzliche Zuschläge, gestaffelt nach Kinderzahl. Menschen mit Behinderung erhalten einen Zuschlag von maximal 208 Euro.
Die Deckelung der Geldleistungen 2024 liegt bei 2.023 Euro. Das entspricht 175 Prozent des Nettoausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinlebende.
Laut dem Sozialbericht 2024 des Sozial- und Gesundheitsministeriums in Österreich hat die Regierung ambitionierte Ziele gesetzt, um die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen bis 2030 um 204.000 auf 1.230.000 Personen zu senken, darunter mindestens 50% Kinder.
Die Auswirkungen der Mindestsicherung sind positiv. Dennoch sehen Kritiker Verbesserungsbedarf. Sie fordern höhere Leistungen, um den tatsächlichen Lebenshaltungskosten gerecht zu werden.
Jahr | Ziel | Reduktion der Armutsgefährdeten |
---|---|---|
2024 | Senkung der Armutsgefährdung | – |
2030 | Reduktion der von Armut bedrohten Menschen auf 1.230.000 | 204.000 (davon mind. 50% Kinder) |
Österreich setzt sich ehrgeizige Ziele zur Bekämpfung von Armut. Bis 2030 soll die Beschäftigungsquote 79,9% erreichen. Zudem wird eine Erwachsenenbildungsbeteiligung von 62% angestrebt.
Die Fortschritte werden genau überwacht. Dafür sorgen Mechanismen wie das Europäische Semester und das sozialpolitische Scoreboard.
Kritik und Diskussion zur Mindestsicherung
In Österreich wird oft über die Mindestsicherung gestritten. Parteien, Fachleute und Betroffene äußern ihre Meinungen. Sie wollen das System verbessern und diskutieren darüber.
Die Höhe der Leistungen ist ein wichtiges Thema. Einige fordern mehr Geld gegen Armut. Andere warnen vor zu hohen Kosten.
Auch die Regeln und Strafen werden heiß besprochen. Manche wollen sie lockern, andere verschärfen.
Politische Standpunkte zur Mindestsicherung
Die Parteien in Österreich sehen die Mindestsicherung unterschiedlich:
- Die SPÖ befürwortet eine Anhebung der Leistungen und eine Lockerung der Anspruchsvoraussetzungen.
- Die ÖVP plädiert für eine strengere Kontrolle und Sanktionen bei Missbrauch.
- Die Grünen fordern eine Reform der Mindestsicherung mit Fokus auf Armutsbekämpfung und soziale Inklusion.
- Die FPÖ spricht sich für eine Kürzung der Leistungen für Ausländer aus.
Meinungen von Experten und Betroffenen
Fachleute und Betroffene reden auch mit. Hilfsgruppen wollen eine faire Debatte. Sie warnen davor, Empfänger schlecht zu machen.
Sie möchten, dass Betroffene bei Änderungen mitreden dürfen. Das würde helfen, gute Lösungen zu finden.
„Die Mindestsicherung muss armutsfest gestaltet werden. Eine Kürzung der Leistungen würde die Situation der Betroffenen verschärfen und soziale Probleme vergrößern.“
– Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich
Wirtschaftsexperten sehen die Mindestsicherung als wichtig für Krisenzeiten. Sie sagen, gute Unterstützung hilft den Menschen und der Wirtschaft.
Bundesland | Maximale Leistung für Alleinstehende (2024) |
---|---|
Wien | € 1.156 |
Niederösterreich | € 1.120 |
Burgenland | € 1.091 |
Steiermark | € 1.139 |
Kärnten | € 1.110 |
Oberösterreich | € 1.128 |
Salzburg | € 1.142 |
Tirol | € 1.148 |
Vorarlberg | € 1.153 |
Die Tabelle zeigt die maximalen Leistungen der Mindestsicherung für Alleinstehende in den verschiedenen Bundesländern Österreichs im Jahr 2024.
Mögliche Änderungen und Reformen der Mindestsicherung
Die Mindestsicherung in Österreich ist oft Thema politischer Debatten. Sie soll bedürftige Menschen absichern und zur Arbeit motivieren. Mögliche Änderungen betreffen Leistungen, Ansprüche und Sanktionen.
Ein wichtiger Punkt ist die Anpassung der Richtsätze an die Inflation. Dies soll die Kaufkraft der Bezieher erhalten. Auch einheitlichere Regelungen zwischen den Bundesländern werden diskutiert.
Besonders wichtig ist die Unterstützung von Kindern in armen Familien. Höhere Zuschläge oder kostenlose Schulmahlzeiten könnten helfen.
Leistung | Aktueller Betrag | Mögliche Änderung |
---|---|---|
Schulbeihilfe (Grundbetrag) | € 1.764 jährlich | Erhöhung auf € 2.000 |
Heimbeihilfe | € 2.155 jährlich | Anpassung an regionale Mietpreise |
Fahrtkostenbeihilfe | € 165 jährlich | Erhöhung auf € 200 |
2019 startete eine Reform mit dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. Der Verfassungsgerichtshof hob Teile davon auf. Strittig waren die Deckelung der Geldleistungen und der Zwang zu Sachleistungen.
Eine Weiterentwicklung der Mindestsicherung sollte mehr Rechtssicherheit bringen. Praxistaugliche Lösungen sind gefragt.
Eine zielgerichtete Reform der Mindestsicherung muss die Würde und Chancen der Betroffenen in den Mittelpunkt stellen. Armut darf nicht stigmatisiert, sondern muss nachhaltig bekämpft werden.
Menschen mit Behinderungen brauchen oft zusätzliche Hilfe. Hier könnte die Mindestsicherung verbessert werden. Auch Langzeitarbeitslose könnten durch spezielle Maßnahmen besser unterstützt werden.
Eine evidenzbasierte Weiterentwicklung der Mindestsicherung bleibt wichtig. Sie ist eine sozialpolitische Herausforderung für die kommenden Jahre.
Fazit
Die Mindestsicherung schützt Menschen in Österreich vor Armut. Sie ist ein wichtiger Teil des sozialen Sicherungssystems. Trotz des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes gestalten die Bundesländer die Mindestsicherung unterschiedlich aus.
Die Leistungen, Voraussetzungen und Zusatzleistungen variieren je nach Region. Die Diskussionen zeigen verschiedene politische Standpunkte und gesellschaftliche Erwartungen. Es geht um ausreichende Unterstützung, Finanzierbarkeit und mögliche Fehlanreize.
Die Herausforderung liegt in der Balance zwischen sozialer Gerechtigkeit und finanzieller Nachhaltigkeit. Für die Zukunft sind weitere Anpassungen und Reformen möglich. Die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Armutsbekämpfung muss ständig überprüft werden.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist wichtig. Experten und Betroffene sollten einbezogen werden. Das Ziel bleibt, Menschen in Notlagen zu unterstützen und ihnen Perspektiven zu eröffnen.