2025 und 2026 wird die Anschaffung von Stromspeichern in Österreich vor allem über den bundesweiten EAG-Investitionszuschuss und mehrere Landesprogramme gefördert. Für private Haushalte sind bundesweit bis zu 150 €/kWh (max. 50 kWh) möglich, ergänzt um teils hohe Landeszuschüsse. Viele Töpfe sind budgetiert und teils bereits ausgeschöpft – wer planen will, muss Fristen und Kombinationsregeln genau beachten.
- Bundesweite Förderung: 150 €/kWh nutzbare Speicherkapazität (EAG), max. 50 kWh und max. 30 % der Investitionskosten.
- Mehrere Bundesländer (u. a. Wien, Niederösterreich, Burgenland, Kärnten, Tirol, Salzburg) zahlen zusätzliche Zuschüsse – teils 100–275 €/kWh oder 1.000 € Pauschale.
- 2026 gelten beim EAG voraussichtlich dieselben Speicher-Fördersätze; Landesrichtlinien können sich ändern und sind vor Antragstellung tagesaktuell zu prüfen.
Was ist ein Stromspeicher und wann lohnt er sich?
Ein Stromspeicher (Batteriespeicher) ist ein stationäres Batteriesystem, das überschüssigen Solarstrom einer Photovoltaikanlage zwischenspeichert. Statt ins Netz einzuspeisen, wird der Strom gespeichert und später im Haushalt genutzt – typischerweise abends oder morgens. Die meisten Heimspeicher basieren heute auf Lithium-Ionen-Technologie, seltener auf Natrium- oder Salzwasserbatterien.
Ein Speicher erhöht den Eigenverbrauchsanteil (z. B. von ca. 25 % ohne Speicher auf 50–60 % mit Speicher) und kann optional eine Notstromfunktion übernehmen. Wirtschaftlich lohnt er sich besonders, wenn:
- der Haushaltsstrompreis hoch ist,
- ein relevanter Tagesstromverbrauch in den Abendstunden vorliegt (z. B. Wärmepumpe, E-Auto, Homeoffice) und
- Förderungen einen wesentlichen Teil der Investitionskosten reduzieren.
Kosten eines Stromspeichers im Einfamilienhaus
Die Kosten hängen stark von Kapazität, Technik und Einbauaufwand ab. Aktuelle Richtwerte (Stand Ende 2024/2025):
- 5 kWh Komplettsystem: ca. 2.500–5.000 €
- 10 kWh Komplettsystem: ca. 5.000–10.000 €
Energie Niederösterreich nennt als Beispiel rund 2.500 € für einen 5-kWh-Speicher (entspricht etwa 500 €/kWh), andere Fachquellen kalkulieren für Premiumsysteme eher 800–1.000 €/kWh inklusive Installation.
Bundesweite Förderung: EAG-Investitionszuschuss für Stromspeicher (Privathaushalte)
Die zentrale
Stromspeicher-Förderung in Österreich kommt aus dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Abgewickelt wird sie über die EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG). Gefördert werden neue oder erweiterte PV-Anlagen bis 1.000 kWp und damit verbundene neue Stromspeicher.
| Förderung |
Wichtige Eckdaten 2025/2026 |
Hinweise |
| EAG-PV-Investitionszuschuss (Kurzüberblick) |
Kategorie A: bis 10 kWp – 160 €/kWp
Kategorie B: >10–20 kWp – 150 €/kWp
Kategorie C: >20–100 kWp – max. 140 €/kWp (Auktion)
Kategorie D: >100–1.000 kWp – max. 130 €/kWp (Auktion) |
Für private Haushalte sind meist Kat. A und B relevant. Fördersätze C/D sind Höchstwerte, tatsächliche Zuschüsse werden im Ausschreibungsverfahren ermittelt. |
| EAG-Stromspeicher-Förderung (Haushalte) |
Fördersatz: 150 €/kWh nutzbare Speicherkapazität
Förderfähige Kapazität: mind. 0,5 kWh/kWp PV, max. 50 kWh je Anlage
Förderquote: max. 30 % der förderfähigen Investitionskosten |
Nur in Kombination mit Neuerrichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage. Reine Speichernachrüstungen ohne parallele PV-Investition sind über das EAG nicht förderfähig. |
| „Made in Europe“-Bonus |
Ab Mitte 2025 Zuschläge auf PV-Module, Wechselrichter und Stromspeicher aus europäischer (EWR/Schweiz) Fertigung, u. a. +10 % Zuschlag für Stromspeicher. |
Der Bonus erhöht den Euro-Zuschuss je kWh/kWp, die Obergrenze von 30 % der förderfähigen Investitionskosten bleibt aber maßgeblich. |
| Fördercalls 2025 |
1. Call: 23.04.–08.05.2025
2. Call: 23.06.–07.07.2025
3. Call: 08.10.–22.10.2025 |
Innerhalb der Call-Zeiträume ist zuerst ein „Ticket“ zu ziehen, danach kann der eigentliche Antrag gestellt werden. Budget ist begrenzt, Anträge werden nach Eingangszeitpunkt gereiht. |
| Fördercalls 2026 |
1. Call: ab 23.04.2026 (weitere Calls geplant)
Fördersätze für Stromspeicher: weiterhin 150 €/kWh (gleiche Limits wie 2025). |
Die konkrete Einteilung weiterer Calls 2026 hängt von der Verordnungsfortschreibung ab. Bislang sind keine abweichenden Stromspeicher-Fördersätze angekündigt. |
Wichtige Landesförderungen für Stromspeicher (Stand November 2025)
Neben dem EAG bieten mehrere Bundesländer eigene Speicherförderungen – meist als einmaliger Zuschuss, oft nur solange Budget verfügbar und teilweise nicht mit Bundesförderungen kombinierbar. Die folgende Tabelle konzentriert sich auf Programme mit klar veröffentlichten Pauschalsätzen für Privathaushalte (Stand 11/2025).
| Bundesland / Programm |
Fördersatz Stromspeicher (Privat) |
Maximalförderung / Kapazität |
Besondere Bedingungen (vereinfacht) |
| Niederösterreich – Energie NÖ Speicherförderung |
150 €/kWh nutzbare Speicherkapazität |
Max. 50 kWh je Einreichung (bis 7.500 € Zuschuss); Speicher muss zwischen 0,5 kWh/kWp und 50 kWh liegen. |
Förderung nur im Zuge des Neukaufs von mindestens einem PV-Modul; Ausrichtung auf Privatkunden, Kombination mit Bundesförderung möglich, aber Förderobergrenzen (v. a. max. Förderquote) beachten. |
| Wien – „Stationäre Stromspeicher – Förderung Wien“ |
200 €/kWh Speichernennkapazität |
Gefördert werden max. 10 kWh nutzbare Kapazität (bis 2.000 €). Förderquote max. 30 % der förderfähigen Kosten. |
Förderung für Neuerrichtung oder Nachrüstung eines Speichers zu einer PV-Anlage; Richtlinie gilt bis 31.12.2025 oder bis Budgetausschöpfung. Laut Umweltförderung.at ist das Budget 2025 bereits ausgeschöpft; neue Anträge derzeit nicht möglich. Regelung für 2026 noch in Ausarbeitung. |
| Burgenland – Speicheranlagen (Wohnbauförderung) |
bis zu 100 €/kWh nutzbare Kapazität (30 % der Kosten) |
Förderfähige Kapazität bis 20 kWh (max. 2.000 €); Zuschuss als nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss. |
Förderung nur, wenn keine Bundesförderung (insbesondere EAG, Klima- und Energiefonds) gewährt wird und keine USt-Befreiung für die Anlage vorliegt; gilt auch für Nachrüstung bestehender Anlagen. |
| Kärnten – Landesförderung Stromspeicher |
typisch 275 €/kWh bis 10 kWh (einmaliger Zuschuss, max. 50 % der Investitionskosten) |
Max. 10 kWh Speicher (bis ca. 2.750 €); teilweise höhere Sätze für frühere Programme (bis 350 €/kWh) – diese gelten aber nur für Altanträge. |
Förderung zielt auf PV-Stromspeicher im Haushalt; genaue Richtlinien (z. B. Kombination mit EAG, Notstromfunktion, Fristen) regelmäßig angepasst – vor Antragstellung aktuelle Landesunterlagen prüfen. |
| Salzburg – PV und Stromspeicher (Haushalte) |
Pauschale 1.000 € für Stromspeicher ab 5 kWh (bei gleichzeitiger PV-Förderung) |
Mindestens 5 kWh Speicherkapazität; zusätzlich 1.000 € PV-Pauschale (ab 5 kWp). |
Förderung als nicht rückzahlbarer Direktzuschuss; Budget und Antragsfenster begrenzt. Kombination mit Bundesförderungen möglich, aber Kumulierungsregeln beachten. |
| Tirol – Landesförderung netzdienliche Stromspeicher |
ab 01.01.2025: 100 €/kWh (bis inkl. 2024: 150 €/kWh) |
Gefördert werden bis zu 10 kWh (max. 1.000 € Zuschuss ab 2025). |
Gefördert werden neu installierte oder erweiterte, netzdienliche Speicher (Lithium/Natrium) auf Basis bestehender erneuerbarer Erzeugungsanlagen. Anträge ab 2025 nach Inbetriebnahme möglich, bis Budget erschöpft; zeitweise als „ausgeschöpft“ gekennzeichnet. |
| Oberösterreich – keine eigene Haushalts-Speicherförderung |
– |
– |
Für Privathaushalte gibt es laut aktuellen Übersichten keine zusätzliche Landesförderung speziell für Stromspeicher; relevant sind EAG-Investitionszuschuss und einzelne Programme (z. B. Tragfähigkeitsprüfung von Dächern, Handwerkerbonus). |
| Steiermark und Vorarlberg (Haushalte) |
keine einheitliche, dauerhafte Speicher-Pauschale für alle Privathaushalte |
– |
Förderung v. a. über Wohnbauförderung, Umweltförderung im Inland oder betriebliche/landwirtschaftliche Programme (z. B. „Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft“ mit bis zu 350 €/kWh für Speicher im Agrarbereich). Konditionen stark vom Projekt-Typ abhängig, daher tagesaktuell prüfen. |
Rechenbeispiele: So wirken die Förderungen in der Praxis
Die folgenden Rechenbeispiele sind stark vereinfacht und geben nur eine Orientierung. Tatsächliche Zuschüsse hängen von Angeboten, Förderquoten und Kombinationsregeln ab.
- Beispiel 1: 5 kWh Speicher, 2.500 € Kosten, EAG-Förderung
5 kWh × 150 €/kWh = 750 € EAG-Zuschuss. 30 % von 2.500 € sind ebenfalls 750 € – die Förderobergrenze wird damit voll genutzt. Effektive Investition: ca. 1.750 € (ohne Landesförderung).
- Beispiel 2: 10 kWh Speicher, 7.000 € Kosten, EAG + Land Tirol (wenn Budget verfügbar)
EAG: 10 kWh × 150 €/kWh = 1.500 € (max. 30 % von 7.000 € = 2.100 € – somit voll nutzbar).
Tirol: 10 kWh × 100 €/kWh = 1.000 €.
Gesamte Förderungen: theoretisch 2.500 €; viele Programme begrenzen die kumulierte Förderquote (z. B. 50 % der Investitionskosten), daher unbedingt vorab mit den Stellen klären.
- Beispiel 3: 10 kWh Speicher, 8.000 € Kosten, Wien (Altantrag 2025) + EAG
Wien: 10 kWh × 200 €/kWh = 2.000 € (max. 30 % der Kosten).
EAG: 10 kWh × 150 €/kWh = 1.500 €.
Theoretische Summe: 3.500 €; in der Praxis ist die Gesamtförderung durch Kumulierungsgrenzen und die bereits ausgeschöpften Wiener Budgets beschränkt.
Ausblick 2026: Was ist schon fix, was noch offen?
Für 2026 ist der EAG-Investitionszuschuss für PV und Stromspeicher per Verordnung verlängert – mit unveränderten Fördersätzen von 150 €/kWh für Speicher. Die Call-Struktur (mindestens ein Fördercall ab April 2026) ist definiert, weitere Calls können je nach Budget folgen. Bei Landesprogrammen ist die Lage heterogener: Einige Länder (Tirol, Burgenland, Kärnten) haben bereits Richtlinien mit expliziten Speicher-Fördersätzen für 2025/teilweise 2026 veröffentlicht, andere (z. B. Wien) haben neue Budgets ab 2026 angekündigt, aber noch keine endgültigen Sätze. Vor konkreter Planung sollte daher immer die jeweils aktuelle Landes- bzw. Bundesrichtlinie geprüft werden.
FAQ zur Stromspeicher-Förderung in Österreich
Welche Voraussetzungen gelten für die EAG-Stromspeicherförderung?
Gefördert wird nur ein Stromspeicher, der gemeinsam mit einer neuen oder erweiterten Photovoltaikanlage errichtet wird. Der Speicher muss mindestens 0,5 kWh je kWp PV-Leistung aufweisen, darf aber pro Anlage höchstens 50 kWh nutzbare Kapazität haben. Zudem dürfen insgesamt maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten (PV + Speicher) durch den EAG-Zuschuss abgedeckt werden.
Kann ich einen bestehenden Speicher ohne neue PV-Anlage fördern lassen?
Über das EAG ist die reine Nachrüstung eines Speichers ohne parallele PV-Investition nicht förderfähig. Einige Landesprogramme (z. B. Burgenland und Tirol) fördern jedoch auch die Nachrüstung eines Speichers zu einer bestehenden PV-Anlage, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind (z. B. max. 10–20 kWh, netzdienlicher Betrieb, keine gleichzeitige Bundesförderung).
Wie oft werden 2025 und 2026 Fördercalls durchgeführt?
2025 gibt es drei EAG-Fördercalls, jeweils im Frühjahr, Frühsommer und Herbst. Für 2026 ist mindestens ein Call ab Ende April vorgesehen; weitere Calls hängen von der Budgetlage und den politischen Entscheidungen ab. Die genauen Zeitfenster werden jeweils von der EAG-Abwicklungsstelle veröffentlicht und sind strikt einzuhalten.
Darf ich Bundes- und Landesförderungen kombinieren?
Grundsätzlich ist die Kombination von EAG-Investitionszuschuss mit Landesförderungen möglich, sofern die jeweiligen Richtlinien das zulassen und keine Überförderung entsteht. Einige Programme (z. B. Burgenland) schließen eine Kombination mit Bundesförderungen explizit aus oder setzen voraus, dass Bundesförderungen zuerst ausgeschöpft werden. In der Praxis darf die gesamte öffentliche Förderung (Bund + Land + Gemeinde) oft 30–50 % der Investitionskosten nicht überschreiten – genaue Grenzen stehen in den jeweiligen Richtlinien.
Gibt es Einkommensgrenzen für die Speicherförderung?
Beim EAG-Investitionszuschuss gibt es für Privathaushalte keine Einkommensgrenzen. Manche Landes- oder Wohnbauförderprogramme können jedoch an Einkommens- oder Nutzungsbedingungen (z. B. Hauptwohnsitz, Wohnnutzfläche, Wohnbauförderung) geknüpft sein. Diese Kriterien unterscheiden sich je Bundesland.
Wie unterscheidet sich die Förderung für Betriebe und Landwirtschaft?
Für Betriebe und Landwirte gelten eigene Programme: Neben dem EAG gibt es zum Beispiel die Umweltförderung im Inland „Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft“, die Stromspeicher mit gestaffelten Fördersätzen (z. B. bis 350 €/kWh für die ersten 5 kWh) unterstützt. Betriebe können zusätzlich von Investitionsprämien, steuerlichen Anreizen und speziellen Landesprogrammen profitieren. Die Konditionen sind komplex und sollten projektbezogen geprüft werden.
Reicht ein 5-kWh-Speicher für ein Einfamilienhaus?
Als grobe Faustregel gilt: Die nutzbare Speicherkapazität in kWh sollte etwa der installierten PV-Leistung in kWp entsprechen (z. B. 5 kWp PV ≈ 5 kWh Speicher). Ein 5-kWh-Speicher kann für einen typischen Haushalt den Eigenverbrauch deutlich erhöhen, stößt aber bei sehr hohem Strombedarf (Wärmepumpe, E-Auto) an Grenzen. Größere Speicher erhöhen die Autarkie, sind aber teurer und sollten wirtschaftlich genau kalkuliert werden.
Was passiert, wenn der Fördertopf leer ist?
Viele Programme sind budgetiert: Ist das Budget erschöpft, können entweder keine neuen Anträge mehr eingebracht werden (z. B. Wiener Speicherförderung 2025) oder sie werden nur mehr auf eine Warteliste gesetzt. Beim EAG werden die Fördercalls mit fixen Volumina ausgestattet; ist der Topf eines Calls voll, gehen spätere Einreichungen leer aus und müssen den nächsten Call abwarten. Daher ist eine frühe Antragstellung innerhalb des Call-Fensters entscheidend.
Muss der Speicher in Europa produziert sein, um gefördert zu werden?
Für die Grundförderung des EAG ist die Herkunft des Speichers nicht entscheidend, solange die technischen und förderrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Für den „Made in Europe“-Bonus müssen allerdings bestimmte Wertschöpfungsanteile im EWR oder der Schweiz nachgewiesen werden. Landesprogramme können zusätzliche Anforderungen an Hersteller oder Zertifizierungen stellen.
Quellen (Auswahl, Stand November 2025)
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). (2025). Investitionszuschuss Photovoltaik und Speicher nach EAG. Wien: EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG). Abgerufen im November 2025.
- Wirtschaftskammer Österreich (WKO Oberösterreich). (2025). PV- und Speicherförderung 2025: Zuschüsse sichern und richtig kombinieren. Informationsblatt, Stand Mai 2025.
- Photovoltaikanlage.at. (2025). Photovoltaik Förderung 2025/2026 in Österreich. Online-Ratgeber mit Übersicht über EAG-Fördersätze und Call-Termine.
- Verbund AG. (2025). Photovoltaik-Förderungen in Österreich. Online-Übersicht zu Bundes- und Landesförderungen für PV und Stromspeicher.
- Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich (Energie NÖ). (2024/2025). Förderung für Photovoltaik und Stromspeicher für den Haushalt. Informationsseiten mit Kostenbeispielen und Fördersätzen.
- Land Tirol / Energieagentur Tirol. (2024–2025). Landesförderung Stromspeicher für PV-Anlagen. Pressemitteilungen und Förderrichtlinien zur Speicherförderung 2024 (150 €/kWh) und ab 2025 (100 €/kWh).
- Stadt Wien / Umweltförderung im Inland (KPC). (2024–2025). Förderbedingungen für stationäre Stromspeicher in Wien und Infoblatt Stationäre Stromspeicher – Förderung Wien. Richtlinie mit 200 €/kWh bis 10 kWh, Budgetstatus 2025.
- Land Burgenland. (2024). Richtlinie 2025 – Stromspeicheranlagen und Informationsseite Speicheranlagen im Rahmen der Wohnbauförderung. Festlegung von 30 % Zuschuss, max. 100 €/kWh bis 20 kWh.
- Land Kärnten / Landwirtschaftskammer Kärnten. (2023–2025). Informationsseiten zur Photovoltaik- und Stromspeicherförderung mit Zuschüssen von typ. 275 €/kWh für Speicher bis 10 kWh.
- Land Salzburg / verschiedene Informationsportale (u. a. Verbund, OBI). (2024–2025). Hinweise zu Pauschalförderungen von 1.000 € für PV-Anlagen ab 5 kWp und 1.000 € für Stromspeicher ab 5 kWh.
- Kommunalkredit Public Consulting (KPC). (2024–2025). Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft. Programmunterlagen zur Förderung von PV und Speichern (gestaffelte Fördersätze bis 350 €/kWh).
- OÖ Energiesparverband, Land Oberösterreich. (2023–2025). Broschüren und Leitfäden Stromspeicher für Photovoltaik-Anlagen und Photovoltaik – Leitfaden 2025 zu Technik, Kosten und Förderlandschaft.
- Private Informationsanbieter (z. B. neoom, EBZ Photovoltaik, wirsindsolar). (2024–2025). Aktuell gehaltene Übersichten zu PV- und Speicherförderungen, die mit offiziellen Richtlinien gegengeprüft wurden.
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