Das Waffengesetz in Österreich regelt den Besitz, Erwerb, Transport und die Verwendung von Waffen sowie deren wesentliche Bestandteile und Munition.
Es dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Jeder, der in Österreich eine Waffe besitzen oder verwenden möchte, muss sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen, um sich nicht strafbar zu machen. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen, Waffenarten und Voraussetzungen für den Waffenbesitz.
Gesetzliche Grundlage
Die zentrale gesetzliche Grundlage bildet das österreichische Waffengesetz 1996 (WaffG), das in der jeweils aktuellen Fassung anzuwenden ist. Aus diesem Grund ist es ratsam, immer mal wieder einen Blick hineinzuwerfen, um sicher zu gehen, dass man sich über aktuelle Regelungen im Klaren ist.
Es regelt unter anderem:
- Definitionen und Klassifikationen von Waffen
- Erwerb und Besitz
- Aufbewahrung und Transport
- Schusswaffengebrauch
- Verbote und Strafbestimmungen
Waffenklassen in Österreich
Das Waffengesetz unterscheidet zwischen drei Hauptkategorien:
Kategorie A – Verbotene Waffen: Darunter fallen unter anderem vollautomatische Schusswaffen, bestimmte Kriegsmaterialien, Pumpguns mit kurzem Lauf, Schusswaffen, die wie andere Gegenstände getarnt sind, sowie Schalldämpfer. Der Besitz ist grundsätzlich verboten, Ausnahmen sind nur in seltenen Fällen mit spezieller Genehmigung möglich.
Kategorie B – Bewilligungspflichtige Waffen: Hierzu zählen Faustfeuerwaffen (Pistolen, Revolver), halbautomatische Langwaffen und Repetierflinten. Für diese Waffen ist eine behördliche Bewilligung in Form eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte notwendig.
Kategorie C – Meldepflichtige Waffen: Diese beinhalten Langwaffen mit gezogenem Lauf. Zum Beispiel Jagdgewehre oder Sportgewehre. Der Erwerb ist für unbescholtene österreichische Staatsbürger ab 18 Jahren möglich, jedoch muss der Erwerb innerhalb von sechs Wochen gemeldet werden.
Voraussetzungen für den Waffenbesitz
Wer eine Waffe besitzen möchte, muss gewisse Anforderungen erfüllen:
- Mindestalter von 18 Jahren
- Nachweis der Verlässlichkeit (keine Vorstrafen, keine psychischen Erkrankungen)
- Waffenrechtlicher Hintergrundcheck
- Bei Kategorie B: erfolgreicher Abschluss eines psychologischen Eignungstests sowie Absolvierung eines Waffenführerscheins oder einer Waffenrechtsschulung
Bei der Erteilung eines Waffenpasses ist zusätzlich ein „Bedürfnis“ nachzuweisen, etwa durch Gefahr für Leib und Leben oder berufliche Notwendigkeit, wie zum Beispiel als Sicherheitsdienstmitarbeiter. Ein solcher Nachweis ist für die Waffenbesitzkarte nicht erforderlich.
Waffenbesitzkarte vs. Waffenpass
Die Waffenbesitzkarte (WBK) berechtigt zum Besitz und zur Aufbewahrung von Kategorie-B-Waffen. Ein Führen in der Öffentlichkeit ist jedoch nicht erlaubt. Der Waffenpass hingegen berechtigt sowohl zum Besitz als auch zum Führen der Waffe. Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Waffenpasses sind strenger, da ein besonderes Bedürfnis nachgewiesen werden muss.
Registrierung und Meldung
Der Erwerb von Waffen der Kategorie B und C ist in Österreich meldepflichtig. Kategorie-B-Waffen müssen vor dem Erwerb auf der Waffenbesitzkarte oder dem Waffenpass eingetragen werden. Kategorie-C-Waffen müssen innerhalb von sechs Wochen nach dem Erwerb über das zentrale Waffenregister (ZWR) gemeldet werden. Diese Registrierung erfolgt üblicherweise über den Waffenhändler.
Aufbewahrungspflichten
Waffen müssen sicher aufbewahrt werden, sodass sie Dritten, insbesondere Kindern und unbefugten Personen, nicht zugänglich sind. Die Aufbewahrung muss den gesetzlichen Sicherheitsvorgaben entsprechen.
Ein Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten kann nicht nur zum Entzug der Waffen führen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wir empfehlen hier für die sichere Aufbewahrung von Waffen in Österreich laut dem Waffengesetz die Waffenschrank Angebote von Profirst – um laut dem jeweils gültigen Waffengesetz – z.B. heuer 2025 in Österreich alle Vorschriften zu erfüllen!
Führen von Waffen
Das Führen einer Waffe ist nur mit einem gültigen Waffenpass erlaubt. Als „Führen“ gilt, wenn die Waffe außerhalb der eigenen Wohn- oder Geschäftsräume mit sich geführt wird. Für das Führen gelten strenge Vorschriften, insbesondere in öffentlichen Bereichen. Das verdeckte Tragen wird empfohlen, offenes Tragen kann als Ordnungsstörung gewertet werden.
Verbotene Gegenstände
Neben den verbotenen Waffen der Kategorie A sind auch bestimmte Gegenstände untersagt, darunter:
- Schlagringe, Totschläger
- Springmesser mit automatischer Klinge
- Wurfsterne
- Laserzielgeräte für Schusswaffen
Der Besitz oder das Mitführen solcher Gegenstände kann strafrechtlich verfolgt werden.
Selbstverteidigung und Notwehr
Das Waffengesetz unterscheidet nicht zwischen privatem und beruflichem Einsatz von Waffen. Der Gebrauch einer Schusswaffe zur Selbstverteidigung ist nur im Rahmen der Notwehr erlaubt. Dabei muss die Reaktion verhältnismäßig sein. Ein unangemessener Waffengebrauch kann strafrechtliche Konsequenzen haben, auch wenn ein Angriff vorlag.
Strafen bei Verstößen
Verstöße gegen das Waffengesetz können schwerwiegende Folgen haben:
- Verwaltungsstrafen (z. B. bei Meldeverstößen oder fehlender Sicherung)
- Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu mehreren Tausend Euro
- Strafrechtliche Verurteilungen bei unerlaubtem Waffenbesitz oder Waffenmissbrauch
💬 FAQ zum Waffengesetz in Österreich
Wer darf in Österreich eine Waffe besitzen?
Grundsätzlich jede volljährige, verlässliche Person mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder dauerhaftem Aufenthalt, die keine relevanten Vorstrafen oder psychischen Erkrankungen aufweist. Für Kategorie B ist zusätzlich ein Eignungstest erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenpass?
Die Waffenbesitzkarte berechtigt nur zum Besitz und zur Verwahrung von Waffen, der Waffenpass zusätzlich zum Führen in der Öffentlichkeit.
Darf ich meine Waffe im Auto lassen?
Nur unter bestimmten Bedingungen: Die Waffe muss in einem versperrten Behältnis im Auto aufbewahrt werden und darf Dritten nicht zugänglich sein. Eine dauerhafte Aufbewahrung im Auto ist nicht erlaubt.
Was passiert bei einem Umzug?
Ein Wohnsitzwechsel muss binnen zwei Wochen der zuständigen Waffenbehörde gemeldet werden. Auch die neue Aufbewahrung muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Darf ich eine Waffe zur Selbstverteidigung führen?
Nur mit gültigem Waffenpass. Die Anwendung darf ausschließlich im Rahmen der Notwehr erfolgen, andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen.
Wie sieht es mit Pfefferspray oder Elektroschockern aus?
Pfefferspray ist frei verkäuflich, darf aber nur zur Tierabwehr erworben werden. Der Einsatz gegen Menschen ist nur im Notwehrfall erlaubt. Elektroschocker sind verbotene Waffen (Kategorie A) und dürfen nur mit Sondergenehmigung geführt werden.
Muss ich eine medizinisch-psychologische Untersuchung machen?
Für Kategorie-B-Waffen ist eine einmalige Untersuchung beim erstmaligen Antrag vorgeschrieben. Bei Bedenken zur Verlässlichkeit kann die Behörde auch später eine Untersuchung anordnen.
Was passiert, wenn ich gegen das Gesetz verstoße?
Je nach Art des Verstoßes drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen, der Entzug aller waffenrechtlichen Dokumente und unter Umständen sogar ein lebenslanges Waffenverbot.
Gilt das Gesetz auch für Softair- oder CO₂-Waffen?
Softair- und CO₂-Waffen mit geringer Mündungsenergie unter 0,5 Joule gelten nicht als Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Ab einer höheren Energie gelten jedoch bestimmte Auflagen, insbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen.
- Entzug von Waffenbesitzkarte oder Waffenpass
Quellen:
- https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011038
- https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/waffenrecht/Seite.320300.html
- https://www.bmi.gv.at/411/start.aspx
- https://www.oe24.at/thema/waffenrecht-oesterreich/477803731
- https://www.arbeit-wirtschaft.at/waffenbesitz-in-oesterreich-ein-ueberblick/
- https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/146/Seite.1460300.html
- https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/gesetze_und_recht/waffenrecht/Seite.2450120
Wichtig: Wenn es im jeweiligen Jahr, z.B. 2025 aktuelle Änderungen, neue Gesetzesentwürfe, neue Vorschriften oder Vorgaben im Waffengesetz in Österreich gibt, ist es wichtig, ganz konkret den aktuell gültigen Gesetzestext für das aktuell gültige Gesetz und Vorschriften zu lesen, um den richtigen Waffenschrank zu kaufen & zu nutzen.
Gab es beim Waffengesetz Österreich im Jahr 2025 eine Änderung? – Für jeweils aktuelle Änderungen ist es wichtig, das aktuelle Waffengesetz ( WaffG) aus dem Jahr 1996 ( Österreich) in der aktuellen Fassung zu konsultieren – siehe unsere Quellen!
















