Die Eröffnung eines Vereinskontos in Österreich ist ein wichtiger Schritt für die finanzielle Verwaltung eines Vereins. Ein spezialisiertes Bankkonto ermöglicht es dem Verein, Mitgliedsbeiträge, Rechnungen und andere finanzielle Aktivitäten effizient zu verwalten. Obwohl ein Vereinskonto gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, wird es als wesentliches Instrument für die Verwaltungs- und Buchhaltungsprozesse eines Vereins angesehen.
Um ein Vereinskonto zu eröffnen, müssen zunächst die Voraussetzungen für die Errichtung des Vereins selbst erfüllt werden. Dazu gehört, dass sich mindestens zwei Personen zusammenschließen und Vereinsstatuten verfassen. Die Errichtung des Vereins muss dann bei der zuständigen Behörde angezeigt werden, indem ein Exemplar der Statuten eingereicht wird. Erst nach einer positiven Prüfung durch die Behörde darf der Verein seine Tätigkeit aufnehmen und ein Vereinskonto eröffnen.
Tipps zum Vereinskonto in Österreich
- Ein Vereinskonto ist ein spezialisiertes Bankkonto für die finanziellen Transaktionen eines Vereins.
- Die Eröffnung eines Vereinskontos erfordert die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, wie die Errichtung des Vereins selbst.
- Die Kosten für ein Vereinskonto können je nach Bank und Kontomodell variieren.
- Der Vorstand des Vereins hat in der Regel die Kontovollmacht, die auch an andere benannte Personen delegiert werden kann.
- Ein Vereinskonto bietet eine klare Trennung zwischen Vereins- und Privatfinanzen, was die Buchführung und Transparenz verbessert.
Voraussetzungen für die Eröffnung eines Vereinskontos in Österreich
Für die Gründung eines Vereins und die Eröffnung eines Vereinskontos in Österreich sind einige wichtige Voraussetzungen zu erfüllen. Dabei spielen sowohl rechtliche als auch organisatorische Aspekte eine entscheidende Rolle, um die anforderungen vereinskonto zu erfüllen und eine reibungslose vereinsbankverbindung österreich zu gewährleisten.
Mindestanzahl an Personen für die Vereinsgründung
Um einen Verein in Österreich zu gründen, ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen erforderlich. Diese Personen können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein, wobei die österreichische Staatsbürgerschaft keine zwingende Voraussetzung darstellt. Durch die Zusammenarbeit dieser Gründungsmitglieder wird die Basis für ein erfolgreiches verein bankkonto österreich geschaffen.
Notwendigkeit von Statuten und Gründungsvereinbarung
Ein wesentlicher Bestandteil der Vereinsgründung ist die Erstellung von Vereinsstatuten. Diese schriftliche Gründungsvereinbarung legt die Ziele, Strukturen und Regeln des Vereins fest und bildet das Fundament für die weitere Arbeit. Die Statuten sind nicht nur für die Eröffnung eines Vereinskontos von Bedeutung, sondern dienen auch als Leitfaden für die Vereinsmitglieder und -organe.
Vereinsgründer: Natürliche oder juristische Personen
Als Gründer eines Vereins können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen, wie beispielsweise Unternehmen oder Organisationen, auftreten. Unabhängig von der Art der Gründer ist es wichtig, dass sie sich mit den Zielen und Werten des Vereins identifizieren und bereit sind, aktiv an der Vereinsarbeit mitzuwirken, um die anforderungen vereinskonto zu erfüllen und eine stabile vereinsbankverbindung österreich aufzubauen.
Durch die Erfüllung dieser grundlegenden Voraussetzungen wird der Grundstein für eine erfolgreiche Vereinsgründung und die Eröffnung eines verein bankkonto österreich gelegt. Im weiteren Verlauf des Gründungsprozesses gilt es, die rechtlichen Schritte sorgfältig zu planen und umzusetzen, um eine solide Basis für die zukünftige Vereinsarbeit zu schaffen.
Errichtung des Vereins
Die Errichtung eines Vereins in Österreich erfordert die Vereinbarung von Statuten, auch als Gründungsvereinbarung bezeichnet. Diese Statuten bilden die rechtliche Basis für die Vereinsorganisation und müssen von mindestens zwei Personen vereinbart werden. Die Gründer können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
Um den Verein formal zu errichten, ist eine schriftliche Anzeige bei der zuständigen Vereinsbehörde notwendig. Diese Anzeige muss die folgenden vereinskonto dokumente enthalten:
- Eine unterschriebene Errichtungsanzeige mit Angaben zu den Gründern bzw. Vertretern (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geburtsort und Zustellanschrift)
- Ein Exemplar der Vereinsstatuten
Die Einhaltung dieser formale kriterien vereinskonto ist essentiell für eine reibungslose Errichtung des Vereins. Die Vereinsbehörde prüft anschließend die eingereichten Unterlagen auf ihre Gesetzeskonformität.
Fristen und Gebühren
Für die Prüfung der Errichtungsanzeige durch die Vereinsbehörde gilt eine Frist von vier Wochen, die bei Bedarf auf maximal sechs Wochen verlängert werden kann. Innerhalb dieser Frist kann die Behörde die Vereinsgründung mit Bescheid ablehnen, wenn sie die Statuten für gesetzwidrig erachtet.
Mit der Anzeige der Vereinserrichtung fallen Gebühren in Höhe von 14,30 Euro an. Zusätzlich werden für die beigefügten Statuten Gebühren von 3,90 Euro pro Bogen erhoben, maximal jedoch 21,80 Euro.
Entstehung des Vereins
Erklärt die Vereinsbehörde die Gründung innerhalb der vorgesehenen Fristen nicht für gesetzwidrig, so entsteht der Verein als eigenständige Rechtsperson. Ab diesem Zeitpunkt kann der Verein seine Tätigkeit aufnehmen und seine Ziele verfolgen.
Entstehung des Vereins
Nach der Einreichung der erforderlichen unterlagen vereinskonto bei der zuständigen Behörde beginnt der eigentliche Gründungsprozess eines Vereins in Österreich. Die Vereinsbehörde prüft sorgfältig die vorgelegten Statuten auf ihre Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben. Dieser Schritt ist entscheidend, um sicherzustellen, dass der Verein auf einer soliden rechtlichen Basis steht.
Behördliche Prüfung der Statuten auf Gesetzeskonformität
Die Vereinsbehörde nimmt eine gründliche Analyse der eingereichten Statuten vor, um zu gewährleisten, dass diese den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Hierbei wird besonders auf die Vereinbarkeit mit dem Vereinsgesetz und anderen relevanten Rechtsvorschriften geachtet. Ziel ist es, potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben, damit der Verein reibungslos seine Tätigkeit aufnehmen kann.
Aufnahme der Vereinstätigkeit nach positivem Prüfungsverfahren
Werden im Rahmen der behördlichen Prüfung keine Mängel festgestellt, steht der Entstehung des Vereins nichts mehr im Wege. Der Verein gilt entweder nach Ablauf der behördlichen Frist oder mit Zustellung eines Bescheids über die Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit als rechtskräftig gegründet. Ab diesem Zeitpunkt erlangt der Verein den Status einer juristischen Person und ist berechtigt, seine Aktivitäten offiziell zu starten.
Mit der Entstehung des Vereins können nun auch wichtige Schritte wie die Eröffnung eines bankkonto für vereine in Angriff genommen werden. Dieses dient als zentrale Anlaufstelle für die finanziellen Angelegenheiten des Vereins und ermöglicht eine ordnungsgemäße Buchführung. So kann der neu gegründete Verein seine Ziele und Vorhaben in die Tat umsetzen und seine Mitglieder in vollem Umfang unterstützen.
Anforderungen an die Vereinsstatuten
Die Vereinsstatuten bilden das Fundament eines jeden Vereins und sind somit eine zentrale Voraussetzung für die Eröffnung eines Vereinskontos. Sie müssen in deutscher Sprache verfasst und klar formuliert sein, um den Zweck, die Organisation und die innere Ordnung des Vereins zu regeln. Dabei besteht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eine gewisse Gestaltungsfreiheit.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Statuten nicht gegen zwingendes Recht verstoßen dürfen. Die formalen Kriterien für ein Vereinskonto setzen voraus, dass die Statuten alle erforderlichen Punkte abdecken und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Zu den wesentlichen Inhalten der Vereinsstatuten gehören:
- Name und Sitz des Vereins
- Zweck des Vereins
- Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Bestimmungen über die Vereinsorgane (Mitgliederversammlung, Vorstand, etc.)
- Regelungen zur Finanzgebarung und Rechnungsprüfung
- Bestimmungen über die Auflösung des Vereins
Die Statuten müssen von mindestens zwei Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet werden. Bei der Kontoeröffnung sind neben den Statuten häufig auch eine Gründungsurkunde oder eine Registrierung sowie ein Nachweis der Mitgliedschaft im Verein erforderlich.
Es ist ratsam, die Statuten sorgfältig auszuarbeiten und gegebenenfalls rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für das Vereinskonto erfüllt sind und die formalen Kriterien eingehalten werden. Dadurch lässt sich der Gründungsprozess erleichtern und potenzielle Hindernisse bei der Kontoeröffnung können vermieden werden.
Fristen im Gründungsprozess
Bei der Gründung eines Vereins in Österreich spielen Fristen eine wichtige Rolle. Sobald die Errichtungsanzeige bei der zuständigen Vereinsbehörde einlangt, beginnt eine vierwöchige Frist zu laufen. Innerhalb dieser Zeit prüft die Behörde, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Gründung des Vereins erfüllt sind.
In manchen Fällen kann die Behörde diese Frist auf bis zu sechs Wochen verlängern, um ausreichend Zeit für eine gründliche Prüfung zu haben. Sollten während dieser Prüfung Mängel festgestellt werden, die einer Vereinsgründung entgegenstehen, kann die Behörde innerhalb der Frist die Gründung untersagen.
Entstehung des Vereins nach Fristablauf
Wenn innerhalb der vorgegebenen Frist keine Unzulässigkeit der Vereinsgründung erklärt wird, entsteht der Verein automatisch nach Ablauf der Frist. Alternativ kann die Behörde auch vor Fristende einen positiven Bescheid ausstellen, wodurch der Verein bereits mit Zustellung dieses Bescheids entsteht.
Dauer des Gründungsprozesses
Die Dauer des gesamten Gründungsprozesses hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und der Bearbeitungszeit bei der Behörde. In der Regel kann man jedoch davon ausgehen, dass die Gründung eines Vereins innerhalb weniger Wochen abgeschlossen ist, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und keine Komplikationen auftreten.
Um Verzögerungen zu vermeiden und den Prozess zu beschleunigen, empfiehlt es sich, die Errichtungsanzeige sorgfältig vorzubereiten und alle erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen. So kann man sicherstellen, dass die behördliche Prüfung reibungslos verläuft und der Verein möglichst schnell seine Tätigkeit aufnehmen kann.
Zuständige Stellen für die Vereinsgründung
Die Gründung eines Vereins in Österreich erfordert die Einbindung der zuständigen Behörden. Hier erfahren Sie, an wen Sie sich wenden müssen und wie Sie am besten vorgehen, um Ihren Verein zu gründen.
Landespolizeidirektionen und Online-Terminvereinbarung
In der Regel sind die Landespolizeidirektionen für die Vereinsgründung zuständig. Um den Prozess möglichst effizient zu gestalten, empfiehlt es sich, vorab online einen Termin zu vereinbaren. So können Sie sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen parat haben und von den zuständigen Mitarbeitern optimal betreut werden.
Örtlich zuständige Vereinsbehörde am Vereinssitz
Die Zuständigkeit der Vereinsbehörde richtet sich nach dem Sitz des Vereins. Dieser wird durch die im Verein angegebene Adresse bestimmt. Es ist daher wichtig, dass Sie bereits bei der Planung Ihrer Vereinsgründung die korrekte Anschrift festlegen und bei der Behörde angeben.
Um den Kontakt zur Vereinsbehörde möglichst reibungslos zu gestalten, sollten Sie sich im Vorfeld über die genauen Anforderungen und Abläufe informieren. Die Behörden bieten in der Regel umfangreiche Informationen auf ihren Websites sowie telefonische Beratung an. Nutzen Sie diese Angebote, um optimal vorbereitet zu sein und eventuelle Rückfragen direkt klären zu können.
Durch eine sorgfältige Vorbereitung und die Wahl der richtigen Ansprechpartner können Sie den Gründungsprozess Ihres Vereins effizient und erfolgreich gestalten. Die zuständigen Behörden stehen Ihnen dabei unterstützend zur Seite und sorgen dafür, dass Ihr Verein von Anfang an auf einer soliden rechtlichen Basis steht.
Verfahrensablauf bei der Gründung eines Vereins
Die Gründung eines Vereins in Österreich erfordert die Einhaltung eines bestimmten Ablaufs. Zunächst müssen die Vereinsstatuten erstellt werden, die als Grundlage für den Verein dienen. Diese Statuten sollten den Vereinszweck, die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Vereinsorganisation klar definieren.
Nach der Erstellung der Statuten erfolgt die Anzeige der Vereinserrichtung bei der zuständigen Vereinsbehörde. Hierfür sind bestimmte Unterlagen erforderlich, wie beispielsweise die unterschriebene Errichtungsanzeige mit Angaben zu den Gründern oder Vertretern sowie ein Exemplar der Vereinsstatuten. Gegebenenfalls muss auch die Bestellung der organschaftlichen Vertreter (Wahlanzeige) angezeigt werden.
Die Vereinsbehörde prüft anschließend die eingereichten Statuten auf ihre Gesetzeskonformität. Während dieser Prüfung gilt es, die vorgeschriebene Frist von vier Wochen ab Einlangen der Errichtungsanzeige abzuwarten. In manchen Fällen kann die Behörde diese Frist auf sechs Wochen verlängern. Wird innerhalb der Frist keine Unzulässigkeit der Vereinsgründung erklärt, gilt der Verein als entstanden.
Nach positivem Abschluss des Prüfungsverfahrens erhält der Verein eine Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Verein als juristische Person und wird im Vereinsregister eingetragen. Innerhalb eines Jahres nach Vereinsentstehung müssen die Vereinsorgane erstmalig bestellt werden, wobei eine Fristverlängerung auf Antrag möglich ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die wichtigsten Schritte der Vereinsgründung die Erstellung der Statuten, die Anzeige der Errichtung, die behördliche Prüfung, das Abwarten der Frist sowie die Eintragung im Vereinsregister und die Bestellung der Vereinsorgane sind. Durch die Einhaltung dieser Schritte im Vereinsgründungsablauf kann eine erfolgreiche und rechtskonforme Gründung eines Vereins in Österreich gewährleistet werden.
Erforderliche Unterlagen für die Anzeige der Vereinserrichtung
Um ein Vereinskonto zu eröffnen, ist die Anzeige der Vereinserrichtung bei der zuständigen Behörde ein wichtiger Schritt. Hierfür sind bestimmte Unterlagen erforderlich, die sorgfältig vorbereitet werden müssen.
Unterschriebene Errichtungsanzeige
Das zentrale Dokument ist die unterschriebene Errichtungsanzeige. Diese muss Angaben zu den Gründern oder bereits bestellten Vertretern des Vereins enthalten. Die persönlichen Daten der Beteiligten sind dabei von großer Bedeutung.
Exemplar der Vereinsstatuten
Ein Exemplar der ausgearbeiteten Vereinsstatuten ist der Errichtungsanzeige beizulegen. Die Statuten bilden die Grundlage für die Struktur und Arbeitsweise des Vereins. Sie müssen sorgfältig erstellt werden und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Gegebenenfalls Wahlanzeige
Sofern bereits organschaftliche Vertreter bestellt wurden, ist auch eine entsprechende Wahlanzeige erforderlich. Diese dokumentiert die ordnungsgemäße Bestellung der Vereinsführung. Die Wahlanzeige ist Teil der Unterlagen, die bei der Anzeige der Vereinserrichtung eingereicht werden müssen.
Die vollständigen Unterlagen sind Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf des behördlichen Prüfungsverfahrens. Mit der Einreichung des Formulars zur Anzeige der Vereinserrichtung und den beigefügten Dokumenten wird der Gründungsprozess des Vereins offiziell angestoßen.
Kosten im Zusammenhang mit der Vereinsgründung
Bei der Vereinsgründung fallen verschiedene Kosten an, die es zu berücksichtigen gilt. Die wichtigsten Ausgaben sind die Bundesgebühren für die Errichtungsanzeige und die beigelegten Statuten.
Bundesgebühren für die Anzeige und Beilagen
Die Gebühren für die Vereinsgründung setzen sich aus den Kosten für die Errichtungsanzeige und die Statuten zusammen. Dabei ist zu beachten, dass die Höhe der Gebühren von der Länge der Unterlagen abhängt. Pro Seite fallen derzeit Gebühren in Höhe von 0,36 Euro an.
Gebührenfreie Unterlagen nach positivem Verfahrensabschluss
Nach der erfolgreichen Abwicklung des Gründungsverfahrens erhält der Verein eine gebührenfreie Kopie der Statuten sowie einen Auszug aus dem Vereinsregister. Diese Dokumente dienen als Nachweis für die ordnungsgemäße Entstehung des Vereins.
Bundesverwaltungsabgaben für Bescheide
Möchte der Verein einen Feststellungsbescheid über die Entstehung beantragen, fallen zusätzliche Bundesverwaltungsabgaben an. Die Höhe dieser Abgaben richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und kann von Fall zu Fall variieren.
Insgesamt ist bei der Planung der Vereinsgründung ein Budget für die anfallenden Kosten einzukalkulieren. Durch eine sorgfältige Vorbereitung und die Nutzung von Standardformularen lassen sich die Gebühren jedoch oft reduzieren.
Haftung und Verantwortlichkeiten vor der Vereinsentstehung
Bei der Gründung eines Vereins ist es wichtig, die Haftung und Verantwortlichkeiten der handelnden Personen vor der offiziellen Entstehung des Vereins zu beachten. Alle Handlungen, die im Namen des zukünftigen Vereins durchgeführt werden, unterliegen der persönlichen Haftung der Handelnden zur ungeteilten Hand.
Das bedeutet, dass die Gründer oder bereits bestellten Vertreter des Vereins für eingegangene Verpflichtungen und Verbindlichkeiten mit ihrem Privatvermögen einstehen müssen, solange der Verein noch nicht offiziell entstanden ist. Diese Haftung erstreckt sich auf alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Vereinsgründung, wie beispielsweise das Anmieten von Räumlichkeiten oder das Abschließen von Verträgen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei der offiziellen Entstehung des Vereins alle zuvor von den Gründern oder Vertretern eingegangenen Rechte und Pflichten automatisch auf den Verein übergehen. Dieser Übergang erfolgt ohne die Notwendigkeit einer Genehmigung durch Vereinsorgane oder Gläubiger.
Um mögliche Haftungsrisiken zu minimieren, empfiehlt es sich für die handelnden Personen, alle Aktivitäten im Vorfeld der Vereinsgründung sorgfältig zu dokumentieren und transparent zu gestalten. Zudem sollten die Vertreter des Vereins darauf achten, nur Verpflichtungen einzugehen, die für die Gründung und den späteren Betrieb des Vereins unbedingt erforderlich sind.
Fristen für die Bestellung von organschaftlichen Vertretern
Nach der Entstehung eines Vereins ist es wichtig, zeitnah die erforderlichen organschaftlichen Vertreter zu bestellen. Laut österreichischem Vereinsrecht muss diese erstmalige Bestellung innerhalb eines Jahres nach Vereinsgründung erfolgen. Dieser Zeitrahmen gewährleistet, dass der Verein seine rechtlichen Pflichten erfüllen und ordnungsgemäß funktionieren kann.
In manchen Fällen kann es notwendig sein, die Frist für die Bestellung der Vereinsorgane zu verlängern. Hier besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. Dieser Antrag ermöglicht es dem Verein, mehr Zeit für die Suche und Ernennung geeigneter Personen für die organschaftlichen Positionen zu gewinnen.
Anzeige der Bestellung von Vereinsorganen
Sobald die organschaftlichen Vertreter bestellt sind, muss der Verein dies der zuständigen Behörde anzeigen. Diese Anzeige der Organwahl ist ein wichtiger Schritt, um die Transparenz zu gewährleisten und die behördliche Aufsicht über die Vereinsaktivitäten zu erleichtern. Folgende Fristen sind dabei zu beachten:
- Die Anzeige der Bestellung organschaftlicher Vertreter muss innerhalb eines Jahres nach Vereinsentstehung erfolgen.
- Auf Antrag kann eine Fristverlängerung für die Wahl der Vereinsorgane gewährt werden.
Es ist ratsam, die Bestellung der Vereinsorgane sorgfältig zu planen und die entsprechenden Fristen im Auge zu behalten. Dadurch wird sichergestellt, dass der Verein seine rechtlichen Verpflichtungen erfüllt und reibungslos arbeiten kann.
Fazit
Die Gründung eines Vereins in Österreich erfordert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen. Um ein Vereinskonto eröffnen zu können, muss der Verein zunächst errichtet und von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Dieser Prozess umfasst die Erstellung von Statuten, die Anzeige der Vereinserrichtung und die behördliche Prüfung. Eine vereinsgründung überblick verschafft Klarheit über die notwendigen Schritte und Anforderungen.
Nach erfolgreicher Gründung erhält der Verein Rechtspersönlichkeit und kann seine Tätigkeit aufnehmen. Dabei sind Fristen für die Bestellung von Vereinsorganen, Anzeigepflichten gegenüber der Behörde und die Einhaltung der Statuten zu beachten. Auch die Führung eines Vereinskontos unterliegt bestimmten Regelungen, wie beispielsweise der Prüfung durch Rechnungsprüfer und der ordnungsgemäßen Buchführung.
Insgesamt bietet eine zusammenfassung der erforderlichen Schritte und Voraussetzungen für die Eröffnung eines Vereinskontos in Österreich wertvolle Orientierung. Durch sorgfältige Planung und Umsetzung können Vereine ihre Ziele effektiv verfolgen und einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben leisten. Die Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen schafft dabei Rechtssicherheit und ermöglicht eine erfolgreiche Vereinsarbeit.
FAQ
Wie viele Personen sind mindestens für eine Vereinsgründung in Österreich erforderlich?
Welche Unterlagen werden für die Anzeige der Vereinserrichtung bei der zuständigen Behörde benötigt?
Welche Anforderungen gibt es an die Vereinsstatuten in Österreich?
Wie lange dauert es, bis ein Verein nach Anzeige der Errichtung entsteht?
Welche Kosten fallen bei der Gründung eines Vereins in Österreich an?
Wer haftet für Handlungen im Namen des Vereins vor dessen Entstehung?
Wie lange hat ein neu gegründeter Verein Zeit, um seine organschaftlichen Vertreter zu bestellen?
WICHTIG: Alle Angaben zum Thema Vereinskonto & Vereinsgründung in Österreich ohne Gewähr – lassen Sie sich von den zuständigen Behörden, Steuerberatung & Rechtsanwalt fachlich beraten, BEVOR Sie einen Verein gründen!